Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 laut Anlage.

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande 2016

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 14.01.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen.

 

                                               § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1.im Ergebnishaushalt

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

 

1.507.000,00 €

 1.533.000,00 €

-26.000,00 € 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

 

               0,00 €

               0,00 €

               0,00 €

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

    die Einstellung in Rücklagen auf

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-26.000,00 €

               0,00 €

26.000,00 €

               0,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

    die ordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

 

 

 1.355.200,00 €

 1.334.900,00 €

   20.300,00 €

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

 

              0,00 €

              0,00 €

              0,00 €

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf

 

   36.000,00 €

  428.000,00 €

    -392.300,00 €

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

festgesetzt.

 

 

372.000,00 €

  0,00 €

372.000,00 €

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

                                               § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 134.000 € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

  a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                                            

     Grundsteuer A) auf                                                                         290 v.H.

   b)für die Grundstücke                                                                                 

      (Grundsteuer B) auf                                                                                   365 v.H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                          300 v. H.

 

 

 

§ 6 Wertgrenze und Investitionen

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.

 

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt  1,2000  Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug - vorläufig  8.383.822 €

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

beträgt                                                                                                                          8.399.939 €

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres voraussichtlich                                                  8.409.939 €

 

 

 

 

                                               § 9 Unechte Deckungsfähigkeit

1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.

Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelt zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigten zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4.Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

 

1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ……………. erteilt.

 

 

 

 

Gelbensande, den 14.01.2016                           Siegel                          Lutz Koppenhöle

                                                                                                          Bürgermeister