Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde, den Bauantrag - Umbau Wohnhaus und Hofgebäude zu
Wohnhaus und Praxis Logopädie auf den Flurstücken 5 und 7/54 der Flur 4
Gemarkung Bentwisch
- für die beantragten Änderungen am Wohngebäude
mit der Maßgabe der Einhaltung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher Sicht
und
- den Antrag zum Umbau und Umnutzung des
Hofgebäudes zu Wohnzwecken und für Räume einer Logopädiepraxis mit Ausweisung
der notwendigen Stellplätze für die Praxis im öffentlichen Bereich der
Stralsunder Straße nach § 34 BauGB zuzustimmen.
Die Zustimmung gilt nur für die beantragten
baulichen Maßnahmen.
Für die Schaffung der für die Praxis notwendigen Stellflächen auf dem Straßenflurstück der Gemeinde ist ein gesonderter Antrag zu stellen.