Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, den Bauantrag - Umbau Wohnhaus und Hofgebäude zu Wohnhaus und Praxis Logopädie auf den Flurstücken 5 und 7/54 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch

- für die beantragten Änderungen am Wohngebäude mit der Maßgabe der Einhaltung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht

und

- den Antrag zum Umbau und Umnutzung des Hofgebäudes zu Wohnzwecken und für Räume einer Logopädiepraxis mit Ausweisung der notwendigen Stellplätze für die Praxis im öffentlichen Bereich der Stralsunder Straße nach § 34 BauGB zuzustimmen.

 

Die Zustimmung gilt nur für die beantragten baulichen Maßnahmen.

Für die Schaffung der für die Praxis notwendigen Stellflächen auf dem Straßenflurstück der Gemeinde ist ein gesonderter Antrag zu stellen.