Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den Beschluss über die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ für das Gebiet nordwestlich der B 105, nördlich und südlich des Waldweges nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

 

1.

Die zum Entwurf der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

keine Anregungen oder Bedenken von:

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

3

Bergamt Stralsund

13

50Hertz Transmission GmbH

15

GDMcom

16

WWAV

17

WBV „Untere Warnow-Küste“

18

Hansestadt Rostock

Anregungen oder Bedenken von:

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

5

Straßenbauamt Güstrow

6

StALU Mittleres Mecklenburg

7

Forstamt Billenhagen

8

Landesamt für (…) Brand- und Katastrophenschutz

9

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

9

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

9

LK Rostock, SG Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz

9

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

10

EURAWASSER Nord GmbH

11

Deutsche Telekom Technik GmbH

12

E-ON edis AG

14

E-ON Hanse AG

19

RA Scholz, Lühring &  Partner

20

Prof. Versteyl Rechtsanwälte                

21

Annette Miethke

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage, bestehend aus 45 Seiten, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, für das Gebiet nordwestlich der B 105, nördlich und südlich des Waldweges in Rövershagen, mit Ausnahme der Einbeziehungsflächen beidseitig des Waldweges.

5.

Die Begründung wird gebilligt.

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Feststellungs- und Einbeziehungssatzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.