Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Satzungsbeschluss über die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ (Klarstellungssatzung), nördlich der Graal-Müritzer Straße zwischen Heidestraße und Wiethäger Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

 

1.            Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ (Klarstellungssatzung), nördlich der Graal-Müritzer Straße zwischen Heidestraße und Wiethäger Straße.

 

2.            Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Klarstellungssatzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.