Sitzung: 14.12.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den
folgenden Satzungsbeschluss über die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die
Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“
(Klarstellungssatzung), nördlich der Graal-Müritzer Straße zwischen Heidestraße
und Wiethäger Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
1. Aufgrund
des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
geändert worden ist, in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777),
beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über
die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“
(Klarstellungssatzung), nördlich der Graal-Müritzer Straße zwischen Heidestraße
und Wiethäger Straße.
2. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die
Klarstellungssatzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo
die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.