Sitzung: 09.12.2015 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2016 entsprechend der Anlagen einschließlich der eingearbeiteten Änderungen.
Haushaltssatzung des Amtes Rostocker Heide
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund
der §§ 45 ff Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Rostocker Heide vom 09.12.2015 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt |
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a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
1.730.600,00 € |
der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf |
1.701.900,00 € |
der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
28.700,00 € |
|
|
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf |
0,00 € |
der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 € |
|
|
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf |
28.700,00 € |
die
Einstellung in Rücklagen auf |
28.700,00 € |
die
Entnahmen aus Rücklagen auf |
0,00 € |
das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
0,00 € |
|
|
2. im Finanzhaushalt |
|
a) die ordentlichen Einzahlungen auf |
1.727.800,00 € |
die
ordentlichen Auszahlungen auf |
1.620.400,00 € |
der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
107.400,00 € |
|
|
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0,00 € |
die
außerordentlichen Auszahlungen auf |
0,00 € |
der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 € |
|
|
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0,00 € |
die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
240.100,00 € |
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-240.100,00 € |
|
|
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
132.700,00 € |
die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 € |
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
132.700,00 € |
festgesetzt |
|
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 172.100 € festgesetzt.
§
5 Wertgrenze für Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§
6 Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 12,3213 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt (absoluter Betrag
1.251.000 €).
§
7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
beträgt 23,6125 Vollzeitäquivalente
(VzÄ).
§
8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig |
268.780 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
vorläufig |
268.780 € |
und zum 31.12. des Haushaltsjahres vorläufig |
297.480 € |
§
9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei
Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen in diesen
Teilhaushalten.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen.
2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am -----------
erteilt.
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Gelbensande, den 09.12.2015 Bodo Kaatz
Amtsvorsteher