Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch erklärt ihr Einverständnis über die zeitweilige Nutzung einer Teilfläche von ca. 18 m² aus dem Flurstück 49 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch und einer Teilfläche von ca. 73 m² aus dem Flurstück 59 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch im Rahmen des Ersatzneubaus des Durchlasses km 65,345 durch die DB Netz AG.

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch für eine Fläche von ca. 8 m² für die Graben- und Böschungssicherung zu Lasten des Flurstücks 49 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch und zu Gunsten der DB Netz AG zu.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter sind berechtigt, eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterzeichnen.

 

Vor Baubeginn ist mit der DB Netz AG eine Nutzungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abzuschließen:

-       Regelungen zur Entschädigungszahlung für die vorübergehende Nutzung der Flächen und für die Grunddienstbarkeit

-       Vornahme des Beweissicherungsverfahrens vor Baubeginn gemeinsam mit der Gemeinde zu Lasten der DB Netz AG

-       Beräumung der vorübergehend genutzten Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme durch die DB Netz AG

-       Freihaltung der Gemeinde von allen Kosten, die mit der Baumaßnahme und der Eintragung der Grunddienstbarkeit ins Grundbuch im Zusammenhang stehen

 

Die DB Netz AG ist aufzufordern, die Baustraße möglichst dicht an die Bahngleise zu legen und zurückzubauen.