Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch erklärt ihr
Einverständnis über die zeitweilige Nutzung einer Teilfläche von ca. 18 m² aus
dem Flurstück 49 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch und einer Teilfläche von ca.
73 m² aus dem Flurstück 59 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch im Rahmen des
Ersatzneubaus des Durchlasses km 65,345 durch die DB Netz AG.
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der
Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch für eine Fläche von ca. 8
m² für die Graben- und Böschungssicherung zu Lasten des Flurstücks 49 der Flur
4, Gemarkung Bentwisch und zu Gunsten der DB Netz AG zu.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter sind
berechtigt, eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterzeichnen.
Vor Baubeginn ist mit der DB Netz AG eine
Nutzungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abzuschließen:
-
Regelungen zur
Entschädigungszahlung für die vorübergehende Nutzung der Flächen und für die
Grunddienstbarkeit
- Vornahme des Beweissicherungsverfahrens vor Baubeginn gemeinsam mit der
Gemeinde zu Lasten der DB Netz AG
- Beräumung der vorübergehend genutzten Flächen nach Beendigung der
Baumaßnahme durch die DB Netz AG
- Freihaltung der Gemeinde von allen Kosten, die mit der Baumaßnahme und
der Eintragung der Grunddienstbarkeit ins Grundbuch im Zusammenhang stehen
Die DB Netz AG ist aufzufordern, die Baustraße möglichst dicht an die Bahngleise zu legen und zurückzubauen.