Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der in § 6 (2) der Satzung geregelten zulässigen Zaunhöhe von 1,20 m um 30 cm auf 1,50 m an der Straßenbegrenzungslinie und an den seitlichen Grundstücksgrenzen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenbegleitenden Bauflucht  zuzustimmen.

Die Befreiung bezieht sich auf die im Lageplan gekennzeichneten Teilbereiche der Einfriedung.