Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch
hinsichtlich der Überschreitung der in § 6 (2) der Satzung geregelten
zulässigen Zaunhöhe von 1,20 m um 30 cm auf 1,50 m an der
Straßenbegrenzungslinie und an den seitlichen Grundstücksgrenzen zwischen der
Straßenbegrenzungslinie und der straßenbegleitenden Bauflucht zuzustimmen.
Die Befreiung bezieht sich auf die im Lageplan
gekennzeichneten Teilbereiche der Einfriedung.