Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 19

für die  Beräumung des Grundstückes Straße Am Berg 8a, Flurstücke 11/7 und 10/13 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch, durch den Verkäufer gem. Regelung im Kaufvertrag – wie folgt zuzustimmen:

1. Die Beräumung des Bauschrottes, des baulichen Sondermülls, der Metallgegenstände und des Sperrmüll fallen nicht unter die erheblichen oder wesentlichen wertsteigernden Änderungen von Grundstücken und kann demnach fachgerecht durchgeführt werden. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung der Gemeinde.

 

2. Bei der Beräumung der 12 Baucontainer handelt es sich um die Beseitigung von baulichen Anlagen.

Gemäß § 14 (2) BauGB in Verbindung mit § 67 Abs. 3 LBauO M-V stimmt die Gemeinde Bentwisch der Beseitigung der Baucontainer als Ausnahme von der Veränderungssperre zu, da keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen und der Rückbau nicht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Bentwisch erschwert.