Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich des sich in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 19
für die Beräumung
des Grundstückes Straße Am Berg 8a, Flurstücke 11/7 und 10/13 der Flur 3
Gemarkung Bentwisch, durch den Verkäufer gem. Regelung im Kaufvertrag – wie
folgt zuzustimmen:
1. Die Beräumung des Bauschrottes, des baulichen Sondermülls, der
Metallgegenstände und des Sperrmüll fallen nicht unter die erheblichen oder
wesentlichen wertsteigernden Änderungen von Grundstücken und kann demnach
fachgerecht durchgeführt werden. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung der
Gemeinde.
2. Bei der Beräumung der 12 Baucontainer handelt es sich um die
Beseitigung von baulichen Anlagen.
Gemäß § 14 (2) BauGB in Verbindung mit § 67 Abs. 3 LBauO M-V stimmt die
Gemeinde Bentwisch der Beseitigung der Baucontainer als Ausnahme von der
Veränderungssperre zu, da keine überwiegenden öffentlichen Belange
entgegenstehen und der Rückbau nicht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19
der Gemeinde Bentwisch erschwert.