Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 1
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde
Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von zul. 1,00
m auf 1,80 m auf dem Flurstück 43/59 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zur
Errichtung einer 21 m langen Gabionenzaunanlage auf der rückwärtigen
Grundstücksseite nach § 31 BauGB zu.
Die Erhöhung auf 1,80 m berührt nicht die
Grundzüge der Planung, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den
nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar.