Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von zul. 1,00 m auf 1,80 m auf dem Flurstück 43/59 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zur Errichtung einer 21 m langen Gabionenzaunanlage auf der rückwärtigen Grundstücksseite nach § 31 BauGB zu.

Die Erhöhung auf 1,80 m berührt nicht die Grundzüge der Planung, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar.