Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im
Rahmen der Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist die Errichtung eines Büro- und Lagergebäudes mit Wohnung für
den Betriebsinhaber nach Teilung des Flurstückes 66/6 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch gem. Lageplan und unter Einhaltung der Festsetzungen des B-Planes
zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist
nachzuweisen, dass die Betriebsinhaberwohnung sich gem. § 8 BauNVO in
Grundfläche und Baumasse dem Gewerbebetrieb unterordnet.
Des Weiteren ist im Bauantragsverfahren die
Stellplätze für die Firmenwagen und die öffentlich-rechtliche Sicherung der
Zuwegung nachzuweisen.