Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die Errichtung eines Büro- und Lagergebäudes mit Wohnung für den Betriebsinhaber nach Teilung des Flurstückes 66/6 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch gem. Lageplan und unter Einhaltung der Festsetzungen des B-Planes zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Betriebsinhaberwohnung sich gem. § 8 BauNVO in Grundfläche und Baumasse dem Gewerbebetrieb unterordnet.

Des Weiteren ist im Bauantragsverfahren die Stellplätze für die Firmenwagen und die öffentlich-rechtliche Sicherung der Zuwegung nachzuweisen.