Sitzung: 08.12.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
5.
Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777),
der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ……………. und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsicht die folgende 5.
Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2014
wie folgt geändert:
In § 3 (2)
Satz 2 wird der Gebührensatz 16,03 €/ha durch den Gebührensatz 17,18
€/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum
01.01.2016 in Kraft.
Bentwisch, den …………………..
Susanne Strübing Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2015 der Gemeinde Bentwisch
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes über die Kommunalverfassung
und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011
werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und
Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen
der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach
den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu
zahlender
Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2015
entsprechend des
Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes in der Fassung des
Änderungsbescheides vom 15.08.2015: 21.408,96 €
Verwaltungsaufwand 10 % 2.140,90 €
= Gesamtaufwand 23.549,86
€
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des
1.474,0983
ha Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche 103,0521 ha
Mitglieder,
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.371,0462
ha
- Ermittlung des Gebührensatzes pro
Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die
gebührenpflichtige Fläche dividiert.
23.549,86 € : 1.371,0462 ha = 17,18 €/ha
Die Gebühr beträgt 17,18 €/ha.