Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

5. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ……………. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende  5. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2014 wie folgt geändert:

 In § 3 (2)  Satz 2 wird der Gebührensatz 16,03 €/ha durch den Gebührensatz 17,18 €/ha ersetzt.

  III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Bentwisch, den …………………..

Susanne Strübing                                               Siegel

Bürgermeisterin

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2015 der Gemeinde Bentwisch

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender                                                                                                           Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2015                                                                                                             entsprechend des Bescheides des Wasser- und                                                                                               Bodenverbandes in der Fassung des                                                                                                               Änderungsbescheides   vom 15.08.2015:                               21.408,96 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                 2.140,90 €

= Gesamtaufwand                                                              23.549,86 €

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                                    1.474,0983 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                     

abzüglich der Fläche für dingliche                                                     103,0521 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                                       an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                               zahlen      

= gebührenpflichtige Fläche                                            1.371,0462 ha

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche  dividiert.

23.549,86 € : 1.371,0462 ha = 17,18 €/ha

Die Gebühr beträgt 17,18 €/ha.