Sitzung: 07.12.2015 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.
4.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.
Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung vom …………….. und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende
4. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 21.11.2013
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 11,19 €/ha durch den
Gebührensatz 12,39 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Blankenhagen, den
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2015 der Gemeinde Blankenhagen
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2015
entsprechend des
Änderungsbescheides des Wasser- und
Bodenverbandes vom 23.06.2015 26.047,13
€
Verwaltungsaufwand 10 % 2.604,71 €
= Gesamtaufwand 28.651,84
€
3.
Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 2.496,9748 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
185,1254 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den
Wasser-
und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
2.311,8494 ha
4.
Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
28.651,84 € : 2.311,8494 ha = 12,39 €/ha
Die Gebühr beträgt 12,39 €/ha.