Sitzung: 14.12.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
die Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 21/4 der
Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB abzulehnen.
Begründung:
Das Vorhaben ist in zweiter Bebauungsreihe
entlang der B 105 als Erschließungsanlage geplant. Es grenzt unmittelbar an die
Bahnstrecke Rostock-Stralsund an.
Der vorhandene Außenbereichssplitter würde sich
bei einer Zustimmung in nördliche Richtung und in die zweite Bebauungsreihe
hinein erweitern.
Die Genehmigungsfähigkeit nach § 35 (2) BauGB
ist damit nicht mehr gegeben, da dem Vorhaben öffentliche Belange nach § 35 (3)
BauGB entgegenstehen.
Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung,
die in dem Bereich des Außenbereichssplitters eine ungeordnete Bebauung zur
Folge hätte.