Sitzung: 14.12.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 13/3 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB aus
bauplanungsrechtlicher Sicht zu.