Sitzung: 07.12.2015 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die neue Leistungsvereinbarung zum 01.11.2015 zu genehmigen. Es werden folgende
neue Elternbeiträge und Gemeindeanteile mit Inkrafttreten der neuen
Leistungsvereinbarung zum 01.11.2015 beschlossen:
Platzart |
Gemeinde neu |
Eltern neu |
Krippe/GT |
256,23 € |
256,23 € |
Krippe/TZ |
153,74 € |
153,74 € |
Krippe/HAT |
102,50 € |
102,49 € |
Kita/GT |
124,91 € |
124,91 € |
Kita/TZ |
74,95 € |
74,94 € |
Kita/HAT |
49,97 € |
49,96 € |
Hort/GT |
77,82 € |
77,81 € |
Hort/TZ |
46,69 € |
46,69 € |
Den Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung
außerhalb der Wohnsitzgemeinde besuchen, wird ebenfalls dieser
Wohnsitzgemeindeanteil mitgegeben.
und
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
dem Träger der Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“, dem ASB, einen
zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus Fremdgemeinden zu
gewähren. Dieser Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
Wohnsitzgemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohnsitzgemeindeanteil
der Fremdgemeinde, sofern letzterer niedriger ist als der Anteil Blankenhagen.
Dieser Zuschuss wird anhand der am 1. eines
Monats belegten Plätze monatlich an den ASB überwiesen.