Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den folgenden

 

Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für den Bereich für den südöstlichen Bereich der Wulfshäger Straße:

 

1.            Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich der Wulfshäger Straße, beginnend an der Grenze des Geltungsbereiches des VE-Planes Nr. 1, einschließlich der Grundstücke am Schulweg bis zum Wallbach bis Anbindung Dorfstraße nördlich des Dorfteiches der Gemeinde Blankenhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Planzeichnung, als Satzung.

 

2.            Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

3.            Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.