Sitzung: 07.12.2015 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
den folgenden
Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für den Bereich für den südöstlichen
Bereich der Wulfshäger Straße:
1. Aufgrund
des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), beschließt die
Gemeindevertretung die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für
den Bereich der Wulfshäger Straße, beginnend an der Grenze des
Geltungsbereiches des VE-Planes Nr. 1, einschließlich der Grundstücke am
Schulweg bis zum Wallbach bis Anbindung Dorfstraße nördlich des Dorfteiches der
Gemeinde Blankenhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Planzeichnung,
als Satzung.
2. Die
Begründung zur Satzung wird gebilligt.
3. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss alsdann ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung
während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.