Sitzung: 26.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den
Antrag zur Errichtung einer zweiten Zuwegung zum Grundstück Straße Am Berg 23
mit Auflagen zuzustimmen.
Auflagen:
- Die Zuwegung (Betonplatte) mit den Maßen 2,80m lang und 1,0m breit ist
mit einem Handlauf zu versehen
- Die Pflege des Grabenabschnittes unter der neuen Zuwegung obliegt dem
Antragsteller
- Das Recht auf Benutzung von Straßenteilen (Parktasche, Bankett etc.) und Gemeindeflächen bis zum eigenen Grundstück für die Errichtung einer Zufahrt wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
- Die Herstellung der Zufahrt erfolgt auf eigene Kosten. Etwaige Entschädigungsansprüche werden von der Gemeinde nicht übernommen.
- Die Bauarbeiten sind nach den geltenden DIN-Normen auszuführen.
- Die Verkehrssicherungspflicht geht während der Dauer der Baumaßnahme auf den Antragsteller über.
- Die Zuwegung ist in einem verkehrssicheren Zustand anzulegen und zu erhalten. Das Gefälle der Zuwegung ist so anzulegen, dass kein Oberflächenwasser auf den Straßenkörper läuft.
- Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgänger bzw. Radfahrerverkehrs möglichst wenig beeinträchtigt wird. Der Berechtigte hat zum Schutz der Straße, der Straßenteile und des Straßenverkehrs erforderliche Vorkehrungen zu treffen. Baustellen sind abzusperren und zu kennzeichnen. Baustoffe dürfen nicht auf dem Straßengebiet gelagert werden.
- Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen der Straße, die im Bereich der Zuwegung durch die Benutzung und während der Bauphase verursacht werden, unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen.
- Die Fertigstellung ist dem Amt Rostocker Heide im Bau- u. Entwicklungsamt anzuzeigen.
Eine Abnahme hat zu erfolgen.