Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt

1. die Änderung der Ausweisung des Grundstückes Dorfstraße 38 von einer Wohnbaufläche in eine Fläche für Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung für Wohnen und Tourismus in das laufende Verfahren der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen der Gemeinde Blankenhagen aufzunehmen.

Falls sich abzeichnet, dass durch die Aufnahme dieser Fläche in das 1. Änderungsverfahren Verzögerungen im Verfahrensablauf entstehen, wird der Bereich aus dem laufenden Verfahren ausgegrenzt.

Die städtebaulichen Planungsleistungen und alle anderen mit der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen für diesen Bereich entstehenden weiteren Kosten, sind durch den Antragsteller direkt zu beauftragen. Mit der städtebauliche Planungsleistung ist die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock  (als bereits mit der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes beauftragter Stadtplaner) zu beauftragen.

 

2. Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur vollständigen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) in Form eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Die städtebaulichen Planungsleistungen und alle anderen mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanung entstehenden weiteren Kosten, sind durch den Antragsteller direkt zu beauftragen.

 

Der nach § 12 (1) BauGB zu schließende Durchführungsvertrag wird zu gegebener Zeit Bestandteil einer gesonderten Beschlussvorlage.

 

3. Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt einer Überplanung des Flurstücks 198 der Flur 1, Gemarkung Blankenhagen durch Herrn Nissen auf seine Kosten nach Tausch oder Erwerb zu. Der Hydrant ist auf Kosten von Herrn Nissen umzusetzen und der Feuerwehr zu übergeben. Die Modalitäten sind mit der Feuerwehr Blankenhagen abzustimmen.