Sitzung: 16.11.2015 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
1. die Änderung der Ausweisung des Grundstückes
Dorfstraße 38 von einer Wohnbaufläche in eine Fläche für Sonderbaufläche gem. §
1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung für Wohnen und Tourismus in das laufende
Verfahren der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen der
Gemeinde Blankenhagen aufzunehmen.
Falls sich abzeichnet, dass durch die Aufnahme
dieser Fläche in das 1. Änderungsverfahren Verzögerungen im Verfahrensablauf
entstehen, wird der Bereich aus dem laufenden Verfahren ausgegrenzt.
Die städtebaulichen Planungsleistungen und alle
anderen mit der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen für
diesen Bereich entstehenden weiteren Kosten, sind durch den Antragsteller
direkt zu beauftragen. Mit der städtebauliche Planungsleistung ist die
Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock (als bereits mit der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes beauftragter Stadtplaner) zu beauftragen.
2. Die Gemeindevertretung Blankenhagen
beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der
Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der
Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung
innerhalb einer bestimmten Frist und zur vollständigen Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
(Satzungsbeschluss) in Form eines Durchführungsvertrages verpflichtet.
Die städtebaulichen Planungsleistungen und alle
anderen mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanung entstehenden
weiteren Kosten, sind durch den Antragsteller direkt zu beauftragen.
Der nach § 12 (1) BauGB zu schließende
Durchführungsvertrag wird zu gegebener Zeit Bestandteil einer gesonderten
Beschlussvorlage.
3. Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt einer Überplanung des Flurstücks 198 der Flur 1, Gemarkung Blankenhagen durch Herrn Nissen auf seine Kosten nach Tausch oder Erwerb zu. Der Hydrant ist auf Kosten von Herrn Nissen umzusetzen und der Feuerwehr zu übergeben. Die Modalitäten sind mit der Feuerwehr Blankenhagen abzustimmen.