Sitzung: 12.11.2015 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
weist den Widerspruch der Gemeinde Bentwisch nach §127 (6) KV M/V gegen den
Beschluss V00/490/404/2015/ARH des Amtsausschusses vom 07.10.2015 zurück, da
bei der Entscheidung des Amtsausschusses
mit Beschluss V00/490/404/2015/ARH
vom 07.10.2015 zu einem Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gelbensande die Bestimmungen
des § 9 der GemHVO-Doppik in vollem Umfang beachtet wurden und der Beschluss
nicht das Recht entsprechend § 33 (1) KV M/V verletzt.