Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide weist den Widerspruch der Gemeinde Bentwisch nach §127 (6) KV M/V gegen den Beschluss V00/490/404/2015/ARH des Amtsausschusses vom 07.10.2015 zurück, da bei der Entscheidung des Amtsausschusses  mit Beschluss  V00/490/404/2015/ARH vom 07.10.2015 zu einem Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gelbensande die Bestimmungen des § 9 der GemHVO-Doppik in vollem Umfang beachtet wurden und der Beschluss nicht das Recht entsprechend § 33 (1) KV M/V verletzt.