Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurf, für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße einschließlich Grenzsteig:

Voraussetzung ist die Kofinanzierung durch die von der Klarstellung bevorteilte Grundstückseigentümer (Flurstück 3/1 und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen) in Höhe von insgesamt 680,92 €. Dies entspricht zwei Drittel der städtebaulichen Planungsleistungen.

Die Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von 340,46 €, dies entspricht einem Drittel der städtebaulichen Planungsleistungen, werden aus dem Produktkonto 51100 5625500 - 2. Änderung B-Plan Nr.10 Lebensmittelmarkt (2.490,00 € eingestellt) bereitgestellt.

Damit ist die Finanzierung der Gesamtkosten gem. Honorarangebot der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 1.021,38 € gesichert.

 

Der Auftrag an das Büro bsd, Herr Böhm, wird nach Zahlungseingang der Kofinanzierungsmittel ausgelöst.

 

und

 

2. Beschluss

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Abschluss der folgenden Vereinbarung mit jeweils dem Eigentümer des Flurstückes 3/1 und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Kofinanzierung der städtebaulichen Planungsleistungen für die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurf für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße einschließlich Grenzsteig.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

xxxx xxxx

(1 x Eigentümer des Flurstückes 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen

 1 x Eigentümer des Flurstückes6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen)

„Anschrift“                                                                                                      im folgenden xxxxxxx genannt

 

und der

 

Gemeinde Rövershagen

vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                                                      im folgenden Gemeinde genannt

 

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, eine Klarstellungssatzung für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße einschließlich Grenzsteig unter der Voraussetzung der Kofinanzierung durch die zwei von der Klarstellung bevorteilte Grundstückseigentümer der Flurstück 3/1 und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen in Höhe von zwei Drittel der städtebaulichen Planungsleistungen aufzustellen.

Die Kosten der städtebaulichen Leistungen betragen gemäß Honorarangebot der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock vom 08.10.2015   brutto 1.021,38 €.

Ziel der Satzung ist die Klarstellung des Bebauungsszusammenhangs im beschriebenen Bereich.

Bauliche Maßnahmen beurteilen sich damit auf der Grundlage des § 34 BauGB.

 

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der Kofinanzierung zwischen den Eigentümern der Flurstückes 3/1 und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen und der Gemeinde Rövershagen.

 

 

§ 1 Leistungen von XXXXX

 

Herr XXXXX  zahlt bis zum 20.11.2015 an die Gemeinde Rövershagen einmalig einen durch die Gemeinde nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von 340,46 € (in Worten: dreihundertvierzig Euro und sechsundvierzig/100 Cent) zur Finanzierung der Honorarkosten für die Aufstellung der Klarstellungssatzung für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße einschließlich Grenzsteig

Die Überweisung erfolgt auf das Konto

 

Deutsche Kreditbank

DE35 1203 0000 0000 1017 41

 

Verwendungszweck: Klarstellungssatzung Wiethäger Straße Rövershagen

 

 

§ 2 Leistungen der Gemeinde

 

Nach Eingang der Zahlung in Höhe von jeweils 340,46  € von den in der Präambel genannten Grundstückseigentümern auf das oben bezeichneten Konto, wird die Gemeinde Rövershagen den Auftrag an die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 08.10.2015 auslösen.

Die Gemeinde wird den notwendigen Satzungsbeschluss fassen und die Satzung durch Bekanntmachung gem. ihrer Hauptsatzung in Kraft setzen.

 

Die Parteien sind sich bewusst, dass sich aus der Kofinanzierung der benannten Eigentümer kein Anspruch auf das angestrebte Ziel der Klarstellungssatzung ergibt.

 

Sollte mit einem der beiden Eigentümer die Vereinbarung nicht zustande kommen oder die Zahlung der vereinbarten Kofinanzierung nicht erfolgen, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen auszulösen bzw. den Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung zu fassen.

Bereits eingezahlte finanzielle Mittel zur Kofinanzierung werden in diesem Fall zinslos rückerstattet.

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die benannten Grundstückseigentümer erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

Rövershagen, den ………………                                    _____________, den ……………

 

 

_________________________________                      ________________________

Dr. Verena Schöne         Helmut Jonas                                   XXXXXX

Bürgermeister                  stellvertr. Bürgermeister