Sitzung: 02.11.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. dem in der Anlage
beigefügten Entwurf, für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße
einschließlich Grenzsteig:
Voraussetzung ist die Kofinanzierung durch die
von der Klarstellung bevorteilte Grundstückseigentümer (Flurstück 3/1 und 6/39
der Flur 1 Gemarkung Rövershagen) in Höhe von insgesamt 680,92 €. Dies
entspricht zwei Drittel der städtebaulichen Planungsleistungen.
Die Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von 340,46
€, dies entspricht einem Drittel der städtebaulichen Planungsleistungen, werden
aus dem Produktkonto 51100 5625500 - 2. Änderung B-Plan Nr.10 Lebensmittelmarkt
(2.490,00 € eingestellt) bereitgestellt.
Damit ist die Finanzierung der Gesamtkosten
gem. Honorarangebot der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr
Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 1.021,38 € gesichert.
Der Auftrag an das Büro bsd, Herr Böhm, wird
nach Zahlungseingang der Kofinanzierungsmittel ausgelöst.
und
2. Beschluss
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Abschluss der folgenden
Vereinbarung mit jeweils dem Eigentümer des Flurstückes 3/1 und 6/39 der Flur 1
Gemarkung Rövershagen zur Kofinanzierung der städtebaulichen Planungsleistungen
für die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. dem in der Anlage
beigefügten Entwurf für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße
einschließlich Grenzsteig.
Die Bürgermeisterin
und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Vereinbarung zu
unterzeichnen.
Vereinbarung
zwischen
xxxx xxxx
(1 x Eigentümer des Flurstückes 3/1 der Flur
1 Gemarkung Rövershagen
1 x
Eigentümer des Flurstückes6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen)
„Anschrift“ im folgenden xxxxxxx genannt
und der
Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr.
Verena Schöne
über Amt Rostocker
Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande im
folgenden Gemeinde genannt
Präambel
Die
Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 02.11.2015 beschlossen,
eine Klarstellungssatzung für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße
einschließlich Grenzsteig unter der Voraussetzung der Kofinanzierung durch die
zwei von der Klarstellung bevorteilte Grundstückseigentümer der Flurstück 3/1
und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen in Höhe von zwei Drittel der
städtebaulichen Planungsleistungen aufzustellen.
Die Kosten der
städtebaulichen Leistungen betragen gemäß Honorarangebot der Bürogemeinschaft
für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock vom 08.10.2015 brutto 1.021,38 €.
Ziel der Satzung
ist die Klarstellung des Bebauungsszusammenhangs im beschriebenen Bereich.
Bauliche Maßnahmen
beurteilen sich damit auf der Grundlage des § 34 BauGB.
Diese Vereinbarung
regelt die Modalitäten der Kofinanzierung zwischen den Eigentümern der
Flurstückes 3/1 und 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen und der Gemeinde
Rövershagen.
§ 1 Leistungen von XXXXX
Herr XXXXX zahlt bis zum 20.11.2015 an die Gemeinde Rövershagen einmalig einen durch die Gemeinde
nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von 340,46 € (in Worten: dreihundertvierzig
Euro und sechsundvierzig/100
Cent) zur Finanzierung der Honorarkosten für die Aufstellung der
Klarstellungssatzung für den Bereich ab Heidestraße bis Wiethäger Straße
einschließlich Grenzsteig
Die Überweisung
erfolgt auf das Konto
Deutsche Kreditbank
DE35 1203 0000 0000
1017 41
Verwendungszweck:
Klarstellungssatzung Wiethäger Straße Rövershagen
§ 2 Leistungen der Gemeinde
Nach Eingang der
Zahlung in Höhe von jeweils 340,46 € von
den in der Präambel genannten Grundstückseigentümern auf das oben bezeichneten
Konto, wird die Gemeinde Rövershagen den Auftrag an die Bürogemeinschaft für
Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock auf der Grundlage des
Honorarangebotes vom 08.10.2015 auslösen.
Die Gemeinde wird
den notwendigen Satzungsbeschluss fassen und die Satzung durch Bekanntmachung
gem. ihrer Hauptsatzung in Kraft setzen.
Die Parteien sind
sich bewusst, dass sich aus der Kofinanzierung der benannten Eigentümer kein
Anspruch auf das angestrebte Ziel der Klarstellungssatzung ergibt.
Sollte mit einem
der beiden Eigentümer die Vereinbarung nicht zustande kommen oder die Zahlung
der vereinbarten Kofinanzierung nicht erfolgen, ist die Gemeinde nicht
verpflichtet, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen auszulösen bzw.
den Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung zu fassen.
Bereits eingezahlte
finanzielle Mittel zur Kofinanzierung werden in diesem Fall zinslos
rückerstattet.
§ 4 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen
oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die
Gemeinde und die benannten Grundstückseigentümer erhalten je eine Ausfertigung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen dieses Vertrages nicht.
Die
Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich
entsprechen.
Rövershagen, den
……………… _____________,
den ……………
_________________________________ ________________________
Dr. Verena Schöne Helmut Jonas XXXXXX
Bürgermeister
stellvertr.
Bürgermeister