Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

5. Änderungssatzung

der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………………. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  5. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom  04.12.2014 wie folgt geändert:

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,47 €/ha durch den Gebührensatz 16,93 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 15,05 €/ha durch den Gebührensatz 21,03 €/ha ersetzt.

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Rövershagen, den  ……………

 

Dr. Verena Schöne                                        Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2015 der Gemeinde Rövershagen

 

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2015 entsprechend des Bescheides des Wasser- und Bodenverbandes in der Fassung der Änderung vom 15.08.2015:

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                             30.852,72 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                          3.085,27 €

= Gesamtaufwand                                                                        33.937,99 €

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben                                            9.295,17 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                             929,52 €

= Gesamtaufwand                                                                        10.224,69 €                 

 

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                           2.055,2085 ha               Geltungsbereiches der Satzung                                                  

abzüglich der Fläche für dingliche                                                 50,4347 ha          

Mitglieder, die ihren Beitrag direkt  an                                                                  

den Wasser- und Bodenverband  zahlen            

= gebührenpflichtige Fläche                                                     2.004,7738  ha

 

Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen                            

insgesamt                                                                                           487,9514 ha

abzüglich der Fläche für dingliche                                                 1,7502 ha                                                                  Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                                     an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                       486,2012 ha

                                                                                                                                                                               

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit    

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

33.937,99 € : 2.004,7738 ha = 16,93 €/ha

 10.224,69 € :   486,2012 ha = 21,03 €/ha

Die Gebühr beträgt 16,93 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben 21,03 €/ha.