Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für den Bereich des ehemaligen Kabellagers an der Straße Am Berg in Bentwisch, bestehend aus den Flurstücken 10/13, 10/14, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch den Bebauungsplan Nr. 19 aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines Mischgebietes mit Klärung der Immissionssituation (u.a. durch die angrenzende Bahnstrecke Rostock – Stralsund) und der Verträglichkeit der Planung eines Mischgebietes mit der angrenzenden und im näheren Umfeld vorhandenen Wohnnutzung sowie der Festsetzung der zulässigen Nutzungen auf Grundlage des § 6 BauNVO.

Die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Kosten sind von den Eigentümern zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gem. § 16 BauGB, zur Sicherung der Planungen für den künftigen Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Bentwisch, bestehend aus den Flurstücken 10/13, 10/14, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB mit dem Inhalt, dass

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen

als Satzung.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

 

und

 

3. Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage: Ist eine Nutzungsänderung von einer Kabellagerhalle zu einer gewerblichen Kfz-Aufbereitung auf dem Flurstück 11/8 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch zulässig? mit dem Hinweis, dass Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 BauGB beschlossen wurden, an den Landkreis Rostock mit dem Hinweis zurückzugeben, das derzeit  eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB nicht in Aussicht gestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0