Sitzung: 01.10.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für
den Bereich des ehemaligen Kabellagers an der Straße Am Berg in Bentwisch,
bestehend aus den Flurstücken 10/13, 10/14, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10 der Flur 3
Gemarkung Bentwisch den Bebauungsplan Nr. 19 aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes soll die Festsetzung
eines Mischgebietes mit Klärung der Immissionssituation (u.a. durch die
angrenzende Bahnstrecke Rostock – Stralsund) und der Verträglichkeit der
Planung eines Mischgebietes mit der angrenzenden und im näheren Umfeld
vorhandenen Wohnnutzung sowie der Festsetzung der zulässigen Nutzungen auf
Grundlage des § 6 BauNVO.
Die beabsichtigte Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 19 ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Kosten sind von den Eigentümern zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gem. § 16 BauGB, zur Sicherung der Planungen für den künftigen Planbereich des
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Bentwisch,
bestehend aus den Flurstücken 10/13, 10/14, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10 der Flur 3
Gemarkung Bentwisch, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB mit dem Inhalt,
dass
- Vorhaben im Sinne
des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
dürfen;
- erhebliche oder
wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen
als Satzung.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
3. Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die
Voranfrage: Ist eine Nutzungsänderung von einer Kabellagerhalle zu einer
gewerblichen Kfz-Aufbereitung auf dem Flurstück 11/8 der Flur 3 Gemarkung
Bentwisch zulässig? mit dem Hinweis, dass Maßnahmen zur Sicherung der
Bauleitplanung nach § 14 BauGB beschlossen wurden, an den Landkreis Rostock mit
dem Hinweis zurückzugeben, das derzeit
eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB nicht in
Aussicht gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0