Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Bienenwagens als Ersatzneubau einer Gartenlaube auf einer Teilfläche des Flurstückes 6/72 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Absatz 2 BauGB mit der folgenden Begründung abzulehnen.

In Bezug zum ablehnenden Vorbescheid AZ 03337-14-15 bleibt die Gemeinde bei ihrer ablehnenden Stellungnahme.

Das alte Gartenhaus wurde  bereits abgerissen.

Eine Neubebauung würde eine Ausuferung der Bebauung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich nach sich ziehen und Vorbildwirkung entfalten.

Das Gartengrundstück kann nur durch Betreten des gemeindeeigenen Grundstückes, Flurstück 6/66 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen erreicht werden.

Dazu wurde die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen Gemeinde und Antragsteller geschlossen.

Die Erschließung ist für eine neue Bebauung damit als nicht gesichert anzusehen.

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt damit die Eilentscheidung der Bürgermeisterin.