Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Bienenwagens
als Ersatzneubau einer Gartenlaube auf einer Teilfläche des Flurstückes 6/72
der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Absatz 2 BauGB mit der
folgenden Begründung abzulehnen.
In Bezug zum ablehnenden Vorbescheid AZ 03337-14-15 bleibt die Gemeinde
bei ihrer ablehnenden Stellungnahme.
Das alte Gartenhaus wurde bereits
abgerissen.
Eine Neubebauung würde eine Ausuferung der Bebauung in den unbeplanten
und unbebauten Außenbereich nach sich ziehen und Vorbildwirkung entfalten.
Das Gartengrundstück kann nur durch Betreten des gemeindeeigenen
Grundstückes, Flurstück 6/66 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen erreicht werden.
Dazu wurde die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen Gemeinde
und Antragsteller geschlossen.
Die Erschließung ist für eine neue Bebauung damit als nicht gesichert
anzusehen.
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt damit die Eilentscheidung
der Bürgermeisterin.