Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die Einbeziehungsfläche 1 und 2 gänzlich aus dem Verfahren zur Aufstellung der
Feststellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet nordwestlich der B 105,
nördlich und südlich des Waldweges und damit aus dem Geltungsbereich der
Satzung zu nehmen.
Das Verfahren der Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung wird ohne diese beiden Flächen zu Ende geführt.
Nach In-Kraft-Setzung der Satzung wird das
Verfahren der 1. Ergänzung der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung für das
Gebiet nordwestlich der B 105, nördlich und südlich des Waldweges eingeleitet,
welche die jetzigen Einbeziehungsflächen 1 und 2 aufgreift.
Die finanziellen Mittel, die die Eigentümer der
Einbeziehungsflächen 1 und 2 für die städtebaulichen Planungsleistungen bereits
erbracht haben, werden auf das Ergänzungsverfahren angerechnet. Die von den
Eigentümern erbrachten Kosten für die notwendigen Gutachten werden nicht
erstattet, da sie ausschließlich für die beiden Einbeziehungsflächen notwendig
waren und im Ergänzungsverfahren zum Tragen kommen.