Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Einbeziehungsfläche 1 und 2 gänzlich aus dem Verfahren zur Aufstellung der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet nordwestlich der B 105, nördlich und südlich des Waldweges und damit aus dem Geltungsbereich der Satzung zu nehmen.

Das Verfahren der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wird ohne diese beiden Flächen zu Ende geführt.

Nach In-Kraft-Setzung der Satzung wird das Verfahren der 1. Ergänzung der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet nordwestlich der B 105, nördlich und südlich des Waldweges eingeleitet, welche die jetzigen Einbeziehungsflächen 1 und 2 aufgreift.

Die finanziellen Mittel, die die Eigentümer der Einbeziehungsflächen 1 und 2 für die städtebaulichen Planungsleistungen bereits erbracht haben, werden auf das Ergänzungsverfahren angerechnet. Die von den Eigentümern erbrachten Kosten für die notwendigen Gutachten werden nicht erstattet, da sie ausschließlich für die beiden Einbeziehungsflächen notwendig waren und im Ergänzungsverfahren zum Tragen kommen.