Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zur
Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Purkshof ab
Anliegerstraße zum ehem. Gutshaus bis zum Bauende (Abzweig des ländlichen Weges
nach Rövershagen) einen Abschnitt zu bilden.
Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4
(2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rövershagen vom 05.02.2001 auf
Grundlage des KAG M-V § 8 geregelt.
Der Abschnitt wird wie folgt definiert:
Der abzurechnende Abschnitt beginnt im
Mündungsbereich der Anliegerstraße zum ehemaligen Gutshaus, an der östlichen
Grundstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof und endet
am Bauende der Ausbaumaßnahme in Höhe des Flurstückes 92/1 in Höhe des sich
dort befindlichen Teiches und damit am Ende der Innerortsstraße zum Übergang in
den ländlichen Wegebau.