Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zur Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Purkshof ab Anliegerstraße zum ehem. Gutshaus bis zum Bauende (Abzweig des ländlichen Weges nach Rövershagen) einen Abschnitt zu bilden.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rövershagen vom 05.02.2001 auf Grundlage des KAG M-V § 8 geregelt.

Der Abschnitt wird wie folgt definiert:

Der abzurechnende Abschnitt beginnt im Mündungsbereich der Anliegerstraße zum ehemaligen Gutshaus, an der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof und endet am Bauende der Ausbaumaßnahme in Höhe des Flurstückes 92/1 in Höhe des sich dort befindlichen Teiches und damit am Ende der Innerortsstraße zum Übergang in den ländlichen Wegebau.