Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den Antrag zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit für den Bereich der Oberhäger Straße, beginnend am Bahnübergang bis zum Abzweig der Straße Ausbau unter Einbeziehung des Flurstückes 115/37 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zuzustimmen.

Der Gemeinde dürfen aus der Aufstellung und In-Kraft-Setzung der Klarstellungssatzung keinerlei Kosten entstehen.

Die Ausgleichsmaßnahmen für die einbezogenen Außenbereichsflächen sind so zu definieren, dass die Umsetzung demjenigen obliegt, der den Ausgleich durch Eingriff (Bauantrag und Genehmigung) verursacht.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen, beginnend an der Bahnstrecke Rostock - Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau:

 

1.            Für den östlich der Bahnlinie Rostock - Stralsund liegenden Bereich (Oberhäger Straße) des Ortsteils Rövershagen bis zum Abzweig der Straße Ausbau der Gemeinde Rövershagen soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.

                Es werden folgende Ziele angestrebt:

                Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Satz 1

Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) im Bereich östlich der Bahnlinie Rostock -  Stralsund

(Oberhäger Straße)

-              Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten

                Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung).

                Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen

entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. 

               

2.            Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen beginnend an der Bahnstrecke Rostock - Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau der Gemeinde Rövershagen und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.            Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

4.            Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch  Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

               

5.            Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.