Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt den Antrag zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit für den
Bereich der Oberhäger Straße, beginnend am Bahnübergang bis zum Abzweig der
Straße Ausbau unter Einbeziehung des Flurstückes 115/37 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen zuzustimmen.
Der Gemeinde dürfen aus der Aufstellung und
In-Kraft-Setzung der Klarstellungssatzung keinerlei Kosten entstehen.
Die Ausgleichsmaßnahmen für die einbezogenen
Außenbereichsflächen sind so zu definieren, dass die Umsetzung demjenigen
obliegt, der den Ausgleich durch Eingriff (Bauantrag und Genehmigung)
verursacht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des östlichen Teilbereichs des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen, beginnend an der Bahnstrecke
Rostock - Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau:
1. Für den östlich der
Bahnlinie Rostock - Stralsund liegenden Bereich (Oberhäger Straße) des
Ortsteils Rövershagen bis zum Abzweig der Straße Ausbau der Gemeinde
Rövershagen soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
(Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB
aufgestellt werden.
Es
werden folgende Ziele angestrebt:
Festlegung
des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 BauGB
(Klarstellungssatzung) im Bereich östlich der Bahnlinie Rostock - Stralsund
(Oberhäger Straße)
- Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung).
Um
die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen
entsprechende Maßnahmen
gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden.
2. Der Entwurf der
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des östlichen Teilbereichs des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen beginnend an der Bahnstrecke
Rostock - Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau der Gemeinde Rövershagen
und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Zur
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und §
3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während
dieser Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich
oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können,
dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der
Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig
ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Von den Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch Satzung berührt werden kann, sind nach § 34
Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen
zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
5. Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.