Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den Antrag zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Häschendorf um die Flurstücke 19/1, 19/2, 19/3 und 19/4 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf unter den folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

-          vor dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Mönchhagen zur Änderung/Erweiterung der   Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf, ist zwischen der Gemeinde Mönchhagen und   dem Antragsteller eine Vereinbarung mit dem Inhalt zu schließen, dass  jeweils vor Baubeginn und  nach Fertigstellung des letzten Wohngebäudes auf den o.a. Flurstücken durch den Antragsteller   ein Beweissicherungsgutachten für den Zustand der Gemeindestraße ab „Hauptstraße“ Abzweig   zum Gutshaus, Flurstück 15/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf bis zum Baufeld (Privatstraße) beauftragt und der Gemeinde vorgelegt wird

-          der Antragsteller hat sich im Rahmen der zu schließenden Vereinbarung zur Wiederherstellung des Straßenzustandes, der vor  Baubeginn vorgefunden und dokumentiert wurde, zu verpflichten.

-          die städtebauliche Planungsleistung inkl. aller notwendig werdender Gutachten etc. für die Änderung   der Satzung sind durch den Antragsteller selbst zu beauftragen

-          der zu erbringende Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft ist durch den Verursacher bei  Eingriff (Bauantrag und dessen Umsetzung) zu tragen.

-          Die Ergänzung der Innenbereichssatzung darf die Belange des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in der zurzeit gültigen Fassung nicht berühren.