Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den Antrag zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Häschendorf um die Flurstücke
19/1, 19/2, 19/3 und 19/4 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf unter den folgenden
Voraussetzungen zuzustimmen:
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vor dem Aufstellungsbeschluss
der Gemeinde Mönchhagen zur Änderung/Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage
Häschendorf, ist zwischen der Gemeinde Mönchhagen und dem Antragsteller eine Vereinbarung mit dem
Inhalt zu schließen, dass jeweils vor
Baubeginn und nach Fertigstellung des
letzten Wohngebäudes auf den o.a. Flurstücken durch den Antragsteller ein Beweissicherungsgutachten für den
Zustand der Gemeindestraße ab „Hauptstraße“ Abzweig zum Gutshaus, Flurstück 15/1 der Flur 1
Gemarkung Häschendorf bis zum Baufeld (Privatstraße) beauftragt und der
Gemeinde vorgelegt wird
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der Antragsteller hat sich im
Rahmen der zu schließenden Vereinbarung zur Wiederherstellung des
Straßenzustandes, der vor Baubeginn
vorgefunden und dokumentiert wurde, zu verpflichten.
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die städtebauliche
Planungsleistung inkl. aller notwendig werdender Gutachten etc. für die
Änderung der Satzung sind durch den
Antragsteller selbst zu beauftragen
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der zu erbringende Ausgleich
für den Eingriff in Natur und Landschaft ist durch den Verursacher bei Eingriff (Bauantrag und dessen Umsetzung) zu
tragen.
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Die Ergänzung der
Innenbereichssatzung darf die Belange des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in
der zurzeit gültigen Fassung nicht berühren.