Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den südöstlichen Bereich der Wulfshäger Straße, beginnend an der Grenze des Geltungsbereiches  des VE-Planes Nr. 1 einschließlich der Grundstücke am Schulweg bis zum Wallbach bis Anbindung Dorfstraße nördlich des Dorfteiches unter den folgenden Voraussetzungen.

Die Gemeinde Blankenhagen beauftragt den TÜV Nord mit der städtebaulichen Leistung.

Alle Kosten, die mit der Aufstellung der Satzung im Zusammenhang stehen, sind vom Eigentümer des Flurstückes 121/3 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zu tragen.

Eine entsprechende Vereinbarung ist zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind bevollmächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.