Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Ausbau 1 bis Ausbau 3 in Mandelshagen unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen.

Der Antragsteller hat die städtebauliche Planungsleistung an einen Stadtplaner seines Vertrauens direkt zu beauftragen. Der Verwaltung des Amtes Rostocker Heide sind alle Beschlusstexte, Anschreiben etc. zuzuarbeiten

Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die Herauslösung des Geltungsbereiches der Satzung aus dem Landschaftsschutzgebiet Billenhäger Forst zu verbinden.

Zeigt sich nach dem Beteiligungsverfahren nach §13 BauGB, dass die Satzung keine Aussicht auf Erfolg hat, beendet die Gemeinde das Aufstellungsverfahren bei diesem Verfahrensschritt.

Die Gemeinde Blankenhagen und das Amt Rostocker Heide  sind von allen anfallenden Kosten (städtebauliche Planungsleistungen, etwaige zu beauftragende Gutachten, Portokosten etc.), die im Zusammenhang mit der Außenbereichssatzung stehen, freizuhalten.

 

Die Gemeinde weist den Antragsteller darauf hin, dass sich aus dem Beschluss der Gemeinde Blankenhagen über die Zustimmung zum Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den vorgenannten Bereich, kein schadensersatzpflichtiger Anspruch auf das angestrebte Ziel des Antragstellers, mindestens jedoch für die In-Kraft-Setzung einer Außenbereichssatzung mit Herauslösung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet Billenhäger Forst, ableiten lässt.