Sitzung: 21.09.2015 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
den Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Ausbau 1
bis Ausbau 3 in Mandelshagen unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen.
Der Antragsteller hat die städtebauliche
Planungsleistung an einen Stadtplaner seines Vertrauens direkt zu beauftragen.
Der Verwaltung des Amtes Rostocker Heide sind alle Beschlusstexte, Anschreiben
etc. zuzuarbeiten
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung
ist die Herauslösung des Geltungsbereiches der Satzung aus dem
Landschaftsschutzgebiet Billenhäger Forst zu verbinden.
Zeigt sich nach dem Beteiligungsverfahren nach
§13 BauGB, dass die Satzung keine Aussicht auf Erfolg hat, beendet die Gemeinde
das Aufstellungsverfahren bei diesem Verfahrensschritt.
Die Gemeinde Blankenhagen und das Amt Rostocker
Heide sind von allen anfallenden Kosten
(städtebauliche Planungsleistungen, etwaige zu beauftragende Gutachten,
Portokosten etc.), die im Zusammenhang mit der Außenbereichssatzung stehen,
freizuhalten.
Die Gemeinde weist den Antragsteller darauf
hin, dass sich aus dem Beschluss der Gemeinde Blankenhagen über die Zustimmung
zum Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den vorgenannten
Bereich, kein schadensersatzpflichtiger Anspruch auf das angestrebte Ziel des
Antragstellers, mindestens jedoch für die In-Kraft-Setzung einer
Außenbereichssatzung mit Herauslösung des Geltungsbereiches aus dem
Landschaftsschutzgebiet Billenhäger Forst, ableiten lässt.