Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt folgende 1. Änderung der Ehrenordnung für das Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande:

 

„Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande“

 

Ehrenordnung

 

Die Gemeinde Gelbensande würdigt besondere vorbildliche ehrenamtliche oder berufliche Leistungen, die zur erfolgreichen Entwicklung der Gemeinde beitragen, mit einem Eintrag in das „Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande“. Die Eintragungen in das Ehrenbuch ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde Gelbensande vergibt.

 

§ 1 Gegenstand der Ehrung

 

(1) Durch Eintragung in das Ehrenbuch der Gemeinde können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Gelbensande geehrt werden, die ihm Rahmen ihres ehrenamtlichen oder beruflichen Wirkens besondere Leistungen für das Gemeinwesen in Gelbensande vollbracht haben.

Ebenso können Personen geehrt werden, die sich um die Gemeinde Gelbensande in besonderer Weise verdient gemacht haben. Eine Ehrung ist auch posthum möglich.

 

(2) Insbesondere können besondere Leistungen auf folgenden Gebieten geehrt werden:

 

·         Entwicklung des Gemeinwohls

·         Steigerung des Ansehens der Gemeinde nach innen und außen

·         Erhaltung und Entwicklung gemeindlicher Einrichtungen

·         Entwicklung des dörflichen Lebens

·         Erforschung der historischen Entwicklung der Gemeinde

·         Wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde

·         Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

·         Förderung der Seniorenarbeit

·         Förderung der Kunst und Kultur

·         Förderung des Breitensports

·         Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Tierschutzes

·         Integration von Menschen mit Behinderung

·         Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

·         Entwicklung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Kommunen im In- und Ausland.

 

§ 2 Vorschlagsrecht

 

(1) Vorschläge können durch die Gemeindevertretung, durch in der Gemeinde ansässige Vereine und Institutionen und durch einzelne Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde eingereicht werden.

 

(2) Die Vorschläge müssen in schriftlicher Form bei der Gemeinde eingereicht werden. und die besonderen Leistungen der zu ehrenden Person in nachvollziehbarer Art und Weise beschreiben.

 

                               § 3 Verfahren zur Verleihung der Ehrung

 

(1) Die Entscheidung über die Ehrung erfolgt durch die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung. Zur Ehrung vorgeschlagene Personen dürfen nicht an der Entscheidungsfindung mitwirken.

 

(2) Die Entscheidung der Gemeindevertretung bedarf der 2/3 Mehrheit.

 

(3) Die Gemeindevertretung hat ihre Entscheidung für oder gegen eine Ehrung schriftlich zu begründen und dem Vorschlagenden mitzuteilen.

Die Entscheidung für eine Ehrung ist per Aushang und im Internet öffentlich bekannt zu machen. Vor der Bekanntmachung ist die schriftliche Erklärung der/des zu Ehrenden einzuholen, dass sie/er die Ehrung annimmt. Letzteres trifft nicht zu, wenn die Ehrung postum erfolgt.

 

(4) Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gelbensande können gegen die beschlossene Ehrung innerhalb von vierzehn Tagen nach der Bekanntmachung Einwendungen vorbringen. Über diese Einwendungen hat die Gemeindevertretung vor der Ehrung abschließend zu befinden. Die Einwender sind über die Entscheidung schriftlich zu informieren.

 

                               § 4 Ehrung

 

Die Ehrung erfolgt in würdiger Form durch den Bürgermeister. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport bereitet die Ehrung gemeinsam mit dem Bürgermeister vor. Die Ehrung findet in einem gesonderten, ehrenvollen Rahmen durch den Bürgermeister und die Gemeindevertretung statt. Neben der Eintragung in das „Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande“ erhält die/der Geehrte eine Urkunde.

 

                               § 5 Verfahren zur Aberkennung der Ehrung

 

(1) Die Ehrung kann aberkannt werden, wenn Tatsachen oder Umstände bekannt werden, in deren Kenntnis eine Ehrung nicht erfolgt wäre oder der/die Geehrte sich durch ihr/sein Verhalten der Ehrung unwürdig gezeigt hat.

 

(2) Der Antrag auf Aberkennung der Ehrung ist schriftlich einzureichen und zu begründen. § 2 (1) gilt entsprechend.

 

(3) Die Entscheidung über die Aberkennung erfolgt durch die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung. Die vom Aberkennungsverfahren betroffene Person darf nicht an der Entscheidungsfindung mitwirken. Die Entscheidung der Gemeindevertretung bedarf der 2/3 Mehrheit.

Die Gemeindevertretung hat Ihre Entscheidung zu begründen und per Aushang und im Internet öffentlich bekannt zu machen.

 

(4) Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gelbensande können gegen die Entscheidung (Beibehaltung oder Aberkennung der Eintragung im Ehrenbuch) innerhalb von vierzehn Tagen nach der Bekanntmachung Einwendungen vorbringen. Über diese Einwendungen hat die Gemeindevertretung abschließend zu befinden. Die Einwender sind über die Entscheidung schriftlich zu informieren.

 

                               § 6 Ehrenbuch

 

Das Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande wird als gebundenes Buch gehalten. Auf dem Buchdeckel befinden sich das Gemeindewappen und der Schriftzug „Ehrenbuch der Gemeinde Gelbensande“. Das Ehrenbuch wird im Büro des Bürgermeisters aufbewahrt.

 

Die digitale Form des Ehrenbuches wird auf der Homepage der Gemeinde Gelbensande eingestellt.

 

Alle Unterlagen über das Verfahren der Ehrung bzw. deren Aberkennung sind dauerhaft zu archivieren.

 

Gelbensande, den 19.03.2015