Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die vorliegende Vereinbarung zwischen

der Gemeinde Gelbensande und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Blankenhagen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der

Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Blankenhagen

 

Die Gemeinde Gelbensande wird vertreten durch den

Bürgermeister Herrn Koppenhöle

und dem

1.stellvertretenden Bürgermeister Herrn Labitzke,

 

die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Blankenhagen wird vertreten durch

den Kirchengemeinderat

 

über die Nutzung der Kapelle auf dem Friedhof in Gelbensande.

 

§ 1          Die Kapelle und der Friedhof in Gelbensande stehen im Eigentum der Gemeinde Gelbensande. Folgende Ausstattungsstücke der Kapelle sind Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde: Altar, Kanzel, Taufe, Kreuz und Glocke.

 

§ 2          Der Friedhof wird von der Gemeinde Gelbensande bewirtschaftet und unterliegt der kommunalen Aufsicht.

 

§ 3          Die Gemeinde Gelbensande trägt die Verantwortung und sämtliche Kosten für die bauliche Erhaltung und die ordnungsgemäße Pflege sowie Bewirtschaftung der Kapelle. Bei der Beratung über vorzunehmende bauliche Veränderungen sowie über Veränderung und Ergänzungen des kirchlichen Inventars ist der für Gelbensande zuständige Pastor/ die zuständige Pastorin der Evangelisch-Lutherischen Kirche  hinzuzuziehen.

 

§ 4          Die Kapelle steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Gelbensande für kirchliche und nichtkirchliche Trauerfeiern zu Verfügung, soweit bei diesen die unantastbare Menschenwürde und das respektvolle Zusammenleben in  der Gesellschaft respektiert werden. Für die Nutzung bei kirchlichen und nichtkirchlichen Trauerfeiern haben die Angehörigen eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung der Gemeinde Gelbensande an diese zu zahlen.

 

§ 5          Die Kapelle wird der örtlichen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde für Gottesdienste und kirchengemeindliche Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Termine sind der Gemeinde rechtzeitig bekannt zu geben.

 

§ 6          Die Gemeinde kann die Kapelle auch für nichtkirchliche Veranstaltungen selber nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen. Zuvor ist das Einvernehmen mit dem  für Gelbensande zuständigen Pastor / der zuständigen Pastorin der Evangelisch-Lutherischen Kirche  einzuholen, da die Kapelle weiterhin eine geweihte Kirche ist.

 

§ 7          Die Gemeinde Gelbensande sichert zu, dass die von ihr durchgeführten Veranstaltungen in der Kapelle mit christlichen Inhalten und mit dem sakralen Charakter des kirchlichen Gebäudes vereinbar sind.

 

§ 8          Die Vereinbarung gilt als Fortführung der Kirchlichen Ordnung für die Evangelisch-Lutherischen Kirche Gelbensande in Mecklemburg und der Sonderbestimmungen zur Gelbensander Friedhofsordnung von 1925.

 

§ 9          Die Vereinbarung ist ab dem Tage der Unterzeichnung rechtsverbindlich.

 

§ 10       Die Vereinbarung ist gem. § 87 Abs.1 Nr. 4 KGO dem Kirchenkreisrat anzuzeigen.

 

 

Gelbensande, den                                                                        

 

für die Gemeinde Gelbensande:             für den Kirchengemeinderat der

Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Blankenhagen

 

 

_________________________             ______________________________

vorsitzendes / stellvertretendes vorsitzendes

Mitglied

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_________________________            ______________________________

weiteres Mitglied

 

                                                                                             

 

                                                                                                                                             Siegel