Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, nach Beendigung der Pflanzarbeiten die Grünflächen unter folgenden Bedingungen neu zu verpachten:

-       Alle Anlieger aus dem Birkenweg schließen einen Pachtvertrag ab.

-       Es wird ein Pachtvertrag für ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Pachtvertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem Vertragspartner gekündigt wird.

-       Die Pachtfläche erstreckt sich von der Hecke bis zum Grundstück. Die Heckenseite zu den Grundstücken hin ist nach Ablauf des Zeitraums für die Anwuchspflege von den Pächtern zu pflegen. Die Baumpflege wird von der Gemeinde übernommen. Die Heckenhöhe bestimmt die Gemeinde.

-       Der Pachtzins beträgt 0,31 €/m²/Jahr.

-       Die Fläche darf zusätzlich bepflanzt werden, ausgenommen davon sind Laub- und Obstbäume, Nadelgehölze, Koniferen, Sträucher und Stauden.

-       Eine Bebauung oder Versiegelung der Fläche ist nicht gestattet.

-       Eine Einzäunung zwischen den einzelnen Pachtflächen ist erlaubt, eine Mauer als Einfriedung nicht. Im Süden wird die Pachtfläche durch die Hecke begrenzt.

-       Bei Beendigung des Pachtvertrages ist die Fläche durch den Pächter auf seine Kosten zu beräumen. Dies beinhaltet auch die Entfernung der durch den Pächter vorgenommenen zusätzlichen Bepflanzung.

Eine Beräumung der Fläche ist nicht erforderlich, wenn ein Nachfolger den Pachtvertrag übernimmt.