Sitzung: 20.08.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Bentwisch gem. § 48 KV M-V lt.
Anlage
- Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 20.08.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf |
5.756.700 5.837.800 -81.100 |
21.700 23.800 -2.100 |
0 0 0 |
5.778.400 5.861.600 -83.200 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
auf |
-81.100 0 81.100
0 |
0 0 2.100 2.100 |
2.100 0 0 2.100 |
-83.200 0 83.200 0 |
2.im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
5.378.600 5.099.700
278.900 |
0 0 0 |
182.200 133.400 48.800 |
5.196.400 4.966.300 230.100 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen
Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
197.000 1.622.000 -1.425.000 |
394.700 420.800 -26.100 |
0 0 0 |
591.700 2.042.800 -1.451.100 |
d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
1.178.800 32.700 1.146.100 |
74.900 0 74.900 |
0 0 0 |
1.253.700 32.700 1.221.000 |
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§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 526.900 € auf 509.590 € festgesetzt..
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe von bisher 250 v. H. auf 250 v. H.
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
(Grundsteuer B)
2.
Gewerbesteuer auf von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 3,250 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 3,250 Vollzeitäquivalente (VzÄ)..
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12. des 19.181.548 € 19.622.472 €
Haushaltvorvorjahres betrug - vorläufig
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres beträgt – vorläufig 20.172.748 € 20.613.672 €
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2015 – vorläufig 20.091.648 € 20.530.472 €
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
4.Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Bentwisch, den 20.08.2015
Susanne Strübing
Bürgermeisterin