Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Kann nach Rückbau der alten maroden Garage mit Schuppen auf dem Flurstück 28/1 der Flur 1 Gemarkung Willershagen, ein Schuppen inkl. Stall (Winkelbau) zur Unterbringung eines Pferdes als Ersatzbau  errichtet werden? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.