Sitzung: 20.08.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Kann nach Rückbau der
alten maroden Garage mit Schuppen auf dem Flurstück 28/1 der Flur 1 Gemarkung
Willershagen, ein Schuppen inkl. Stall (Winkelbau) zur Unterbringung eines
Pferdes als Ersatzbau errichtet werden?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.