Sitzung: 20.08.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des
Flurstückes 49 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande als Lückenbebauung aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.