Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des Flurstückes 49 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande als Lückenbebauung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.