Sitzung: 13.07.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Abschluss der folgende
1. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme
des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes "Verbesserung
Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz" (Schöpfwerk Stromgraben) mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“, mit den kursiv dargestellten Änderungen und Ergänzungen. Die
finanziellen Mittel in Höhe von 10.966,00 € sowie die Abschreibungen in Höhe
von 5.896,00 € werden im Nachtragshaushalt der
Gemeinde bereitgestellt. Die Mittel für die weiteren Abschreibungen
werden in den Folgejahren in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.
1.
Nachtragsvereinbarung
zwischen
der Gemeinde Rövershagen
über Amt
Rostocker Heide,
vertreten durch
die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
- im Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies
- im Folgenden WBV genannt -
zur Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes
„Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk
Stromgraben)“
Präambel
Entgegen der Vereinbarung (15.11.2013) zur Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes „Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk Stromgraben)“ erhöht sich der Eigenanteil der Gemeinde am Vorhaben um 10.966,00 € auf 117.920,00 €.
1. Im Rahmen der Bautätigkeiten wurde festgestellt, dass die notwendigen Rohranschlussarbeiten an den vorhandenen Seekasten nicht wie geplant durchgeführt werden können. Die Speicherkapazität des Mahlbusens ist nicht hinreichend groß, um das Schöpfwerk bei normalen Niederschlagsverhältnissen schadlos für einen bzw. mehrere Tage außer Betrieb zu nehmen. Es soll daher eine Ableitung des Stromgrabenwassers mit einer Druckleitung DN 900 durch die Düne erfolgen. Aus Gründen der nachhaltigen Gewährleistung der Betriebssicherheit des Gesamtsystems soll die bauzeitliche Entwässerungsleitung dauerhaft erhalten bleiben. Dieses erfolgt in Anlehnung an die sog. N-1-Regel, die u. a. für Wehranlagen in Flüssen regelmäßig Anwendung findet, unter dem Aspekt der bestehenden Ausfallwahrscheinlichkeit des bisher ohne Redundanz ausgestatteten Seeauslaufsystems. Somit kann dem Risiko eines Versagens des Auslaufsystems, z. B. durch Beschädigung an der Auslaufrohrleitung oder im Zwischenbehälter selbst, durch Nutzung der Notenentwässerung ohne Schwächung des Hochwasserschutzes oder dem Ad-hoc-Einsatz von Baukapazitäten adäquat gemindert werden. Weiterhin wären bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Seeauslaufsystem keine Außerbetriebnahme des Schöpfwerkes erforderlich. Die Wasserableitung könnte dann über das Notentwässerungssystem erfolgen.
2. Bei der Vorbereitung der Arbeiten am Mahlbusen stellte sich heraus, dass die ursprünglich nur im Einlaufbereich geplante Vertiefung des Mahlbusens zur Schaffung eines abrisslosen Anströmens in die Einlaufkammern nicht ausreicht. Erst eine hinreichend große Speicherlamelle zur gleichmäßigen Wassernachlieferung verhindert den Fadenabriss und ist nur über eine Vertiefung des gesamten Mahlbusens zu gewährleisten. Die entsprechenden Bau, Planungs- und Ausgleichsmaßnahmen erhöhen die Kosten für das Gesamtvorhaben.
Der 1. Nachtragsvereinbarung liegt die durch den WBV angepasste Kostenberechnung der BN Umwelt GmbH vom 27.05.2015 zu Grunde.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg übernimmt 50% der Zusatzkosten (Brutto) der Seeauslaufleitung, so dass durch die Gemeinde lediglich der Eigenanteil für 50% der Zusatzbruttokosten zu leisten ist.
Die Erhöhung der Fördermittel wurde bereits in Aussicht gestellt, wenn der Eigenanteil gesichert ist.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt nach aktuellem Stand der Kostenberechnung des WBV in Zusammenarbeit mit der BN Umwelt GmbH vom 27.5.2015 117.920 € und ist damit 10.966 € höher, als am 15.11.2013 vereinbart.
Es wird daher die Zahlung einer 4. Rate in Höhe von 10.966 € vereinbart.
Die 4. Rate wird in
2015 fällig.
§ 2
Pflichten des
WBV
Der WBV verpflichtet
sich, die nötige Erhöhung der Fördermittel so schnell wie möglich einzuwerben
und abzurufen
§ 3
Schlussbestimmungen
Alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben bestehen.
Rövershagen, Rostock,
Dr. Schöne Jonas Heike
Just Hartmut
Thies
Bürgermeisterin 1. Stellvertreter Geschäftsführerin Verbandsvorsteher
Gemeinde Rövershagen
Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste