Sitzung: 04.06.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Abschluss der folgenden 1. Nachtragsvereinbarung mit dem WBV "Untere
Warnow-Küste" zur Sanierung des Gewässers 27/3 und 27/3/2 am Gemeindehaus,
mit den kursiv dargestellten Änderungen und Ergänzungen. Die Finanzierung
erfolgt aus liquiden Mitteln der Gemeinde Bentwisch.
1.
Nachtragsvereinbarung
zwischen
der Gemeinde Bentwisch
über Amt Rostocker Heide,
vertreten durch die Bürgermeisterin
Susanne Strübing und dem ersten
stellvertretenden Bürgermeister Herrn Ralf Will
- im Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies
- im Folgenden WBV genannt –
zur Übernahme der
Kosten und die Übertragung der Projektsteuerung für das Vorhaben „Sanierung
Gewässer 27/3und 27/3/2 am Gemeindezentrum“
Präambel
Entgegen der Vereinbarung (07.04.2014) zur Übernahme der Kosten und die Übertragung der Projektsteuerung für das Vorhaben „Sanierung Gewässer 27/3 und 27/3/2 an Gemeindezentrum“ erhöhen sich die Kosten der Gemeinde am Vorhaben um 98.462,37 € auf 184.667,37€.
Nach Abschluss der
Vereinbarung ist es zu folgenden Änderungen gekommen:
1. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Deutsche Bahn (DB) dem Vorhaben Umverlegung der Vorflutleitung 27/3 nicht zugestimmt. Das Flurstück auf dem sich das Gewässer 27/3 befindet, ist im Eigentum der DB. Daher musste ein Gestattungsvertrag zwischen DB und WBV geschlossen werden, um die Flurstücke der DB nutzen zu können. Durch das Ingenieurbüro Voss und Muderack (IBVM) mussten zusätzlich „Ausführungsunterlagen für die Deutsche Bahn AG“ erstellt werden, diese wurden 6-fach erstellt und an die Unterabteilungen der Deutschen Bahn geschickt (DB-Netz; DB-Telematik; DB-Kommunikationstechnik; DB-Station & Service). Nachdem diese Unterlagen geprüft wurden, wurde festgestellt, dass der Bahnlageplan der nicht den Vorgaben der DB entsprach (IVL-Bahnlageplan). Um den IVL-Bahnlageplan zu bearbeiten, mussten Vermessungstätigkeiten des IBVM durchgeführt werden. Im Anschluss wurden die Unterlagen vollständig nachgereicht. Anschließend erfolgte eine erneute Absage zur geplanten Maßnahme. Begründung waren mögliche Setzungserscheinungen der Gleisanlagen durch die notwendigen Grundwasserabsenkungen. Daher wurde durch den WBV eine „Auswirkungsabschätzung der benachbarten Gleisanlagen“ durch ein Bahnzugelassenes Ingenieurbüro (IBG-R) ausgeschrieben und beauftragt. Anschließend sollte dieses Gutachten zu einem Bahneigenen EBA-Prüfer (Eisenbahn-Bundesamt-Prüfung). Dazu wurde von Seiten der DB ein Bearbeiter zugeteilt, der den geeigneten EBA-Prüfer zuordnet. Es wurde ein Bahneigener Prüfer beauftragt. Die Bearbeiterin technisches Baurecht DB teilte mit, dass der EBA-Prüfer nicht befugt sei, derartige Prüfungen durchzuführen. Die DB konnte ohnehin keine Genehmigung zur geplanten Maßnahme erteilen. Die zu erwarteten Setzungserscheinungen durch die Grundwasserabsenkung der Gleisanlagen waren zu hoch (um bis zu 1,1cm). Zu diesem Zeitpunkt befand sich der erste Abschnitt der Rohrleitung bereits im Bau. Dabei wurde festgestellt, dass der tatsächliche Wasserstand in der Zwischenzeit geringer ist, als der 2014 ermittelte. Somit wurden die tatsächlichen Wasserstände erneut geprüft und das Gutachten „Auswirkungsabschätzung der benachbarten Gleisanlagen“ angepasst. Die EBA-Prüfung wurde durch einen autorisierten EBA-Prüfer durchgeführt. Daraufhin erteilte die DB die Freigabe für das Vorhaben unter folgenden Auflagen.
- Begleitmessungen (Nullmessung; Kontrollmessung; Abschlussmessung) begleitet von einem bahnzugelassenen Ingenieurbüro, Bahnzugelassenen Vermessungsbüro, und bahnzugelassenen Sicherungspersonal)
- Ortsunveränderliche Setzungspegel
Diese Maßnahmen wurden durch den WBV ausgeschrieben und anschließend beauftragt.
2. Durch die Verzögerungen bedingt durch die ausbleibende Freigabe der DB kam es bei der ausführenden Firma zu Mehraufwendungen: erhöhter Aufwand durch Stillstandzeiten, Boden mehrfach aufnehmen, wiederherstellen von Vorflutleitungen.
3. Erst im laufenden Baugeschehen wurde festgestellt, dass es sich um einen belasteten Boden handelt. (Oberboden 0-2m Z2; 2-4m Z1). Dadurch werden Mehrkosten für die Deponierung des Bodens anfallen.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Die Kosten der Gemeinde betragen nach aktuellem Stand der Kostenberechnung des WBV in Zusammenarbeit mit Voss und Muderack sowie den angefallenen Prüfungs- Messungs- und Sicherungskosten (Stand 02.06.2015) 184.667,37 € und ist damit 98.462,37 € höher, als am 07.04.2014 vereinbart.
Es wird daher die Zahlung einer 4. Rate in Höhe von 98.462,37 € vereinbart.
Alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben bestehen.
Bentwisch,
Rostock,
_____________________________ ________________________________
Susanne Strübing Ralf Will Heike Just Hartmut Thies
Bürgermeisterin 1. Stellvertreter Geschäftsführerin Verbandsvorsteher
Gemeinde Bentwisch Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“