Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Unterstandes (Holzlager) und Erweiterung der Überdachung als Abstellmöglichkeiten auf dem Flurstück 18/7 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen, da die Vorhaben gem. § 35 (3) BauGB den Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichen Belang widersprechen.

Die Gemeinde lehnt weiterhin die Umnutzung des ehemaligen Schafstalls zu einem Gebäude zur Unterstellung von Fahrrädern, Gartenmöbeln etc. inkl. privatgenutzten Werkstattbereich in dem Bereich des Flurstückes 18/7 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande mit der vorgenannten Begründung ab.

Für die Teilfläche des Gebäudes, der sich auf dem Flurstück 18/8 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und somit in der im FNP der Gemeinde ausgewiesenen Wohnbaufläche befindet, stimmt die Gemeinde aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.