Sitzung: 11.06.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
im Rahmen Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den
vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Unterstandes (Holzlager) und
Erweiterung der Überdachung als Abstellmöglichkeiten auf dem Flurstück 18/7 der
Flur 4 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB abzulehnen, da die Vorhaben gem. § 35 (3) BauGB den Flächennutzungsplan
der Gemeinde als öffentlichen Belang widersprechen.
Die Gemeinde lehnt weiterhin die Umnutzung des
ehemaligen Schafstalls zu einem Gebäude zur Unterstellung von Fahrrädern,
Gartenmöbeln etc. inkl. privatgenutzten Werkstattbereich in dem Bereich des
Flurstückes 18/7 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande mit der vorgenannten
Begründung ab.
Für die Teilfläche des Gebäudes, der sich auf
dem Flurstück 18/8 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und somit in der im FNP der
Gemeinde ausgewiesenen Wohnbaufläche befindet, stimmt die Gemeinde aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.