Sitzung: 11.06.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den Abschluss der folgenden
1. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme
des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes "Verbesserung
Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz" (Schöpfwerk Stromgraben) mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“, mit den kursiv dargestellten Änderungen und Ergänzungen. Die
Finanzierung in Höhe von 19.309,75 Euro erfolgt aus den liquiden Mitteln
der Gemeinde. Die Mittel für die Abschreibungen werden in den Folgejahren in
den Haushalt eingestellt.
1.
Nachtragsvereinbarung
zwischen
der Gemeinde Gelbensande über
Amt Rostocker Heide,
vertreten durch
den Bürgermeister Lutz Koppenhöle sowie dem
ersten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke
- im
Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies
- im Folgenden WBV genannt -
zur Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes
„Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk
Stromgraben)“
Präambel
Entgegen der Vereinbarung
(21.2./4.3.2014) zur Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des
Projektes „Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk
Stromgraben)“ erhöht sich der Eigenanteil der Gemeinde am Vorhaben um 14.899 €
auf 160.215 €.
1. Im Rahmen der Bautätigkeiten wurde
festgestellt, dass die notwendigen Rohranschlussarbeiten an den vorhandenen
Seekasten nicht wie geplant durchgeführt werden können. Die Speicherkapazität
des Mahlbusens ist nicht hinreichend groß, um das Schöpfwerk bei normalen
Niederschlagsverhältnissen schadlos für einen bzw. mehrere Tage außer Betrieb
zu nehmen. Es soll daher eine Ableitung des Stromgrabenwassers mit einer
Druckleitung DN 900 durch die Düne erfolgen. Aus Gründen der nachhaltigen
Gewährleistung der Betriebssicherheit des Gesamtsystems soll die bauzeitliche
Entwässerungsleitung dauerhaft erhalten bleiben. Dieses erfolgt in Anlehnung an
die sog. N-1-Regel, die u. a. für Wehranlagen in Flüssen regelmäßig Anwendung
findet, unter dem Aspekt der bestehenden Ausfallwahrscheinlichkeit des bisher
ohne Redundanz ausgestatteten Seeauslaufsystems. Somit kann dem Risiko eines
Versagens des Auslaufsystems, z. B. durch Beschädigung an der
Auslaufrohrleitung oder im Zwischenbehälter selbst, durch Nutzung der
Notenentwässerung ohne Schwächung des Hochwasserschutzes oder dem
Ad-hoc-Einsatz von Baukapazitäten adäquat gemindert werden. Weiterhin wären bei
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Seeauslaufsystem keine
Außerbetriebnahme des Schöpfwerkes erforderlich. Die Wasserableitung könnte
dann über das Notentwässerungssystem erfolgen.
2. Bei der Vorbereitung der Arbeiten am Mahlbusen stellte sich heraus, dass die ursprünglich nur im Einlaufbereich geplante Vertiefung des Mahlbusens zur Schaffung eines abrisslosen Anströmens in die Einlaufkammern nicht ausreicht. Erst eine hinreichend große Speicherlamelle zur gleichmäßigen Wassernachlieferung verhindert den Fadenabriss und ist nur über eine Vertiefung des gesamten Mahlbusens zu gewährleisten. Die entsprechenden Bau, Planungs- und Ausgleichsmaßnahmen erhöhen die Kosten für das Gesamtvorhaben.
Der 1. Nachtragsvereinbarung liegt die durch den WBV angepasste Kostenberechnung der BN Umwelt GmbH vom 27.05.2015 zu Grunde.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg übernimmt 50% der Zusatzkosten (Brutto) der Seeauslaufleitung, so dass durch die Gemeinde lediglich der Eigenanteil für 50% der Zusatzbruttokosten zu leisten ist.
Die Erhöhung der Fördermittel wurde bereits in Aussicht gestellt, wenn der Eigenanteil gesichert ist.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt nach aktuellem Stand der Kostenberechnung des WBV in Zusammenarbeit mit der BN Umwelt GmbH vom 27.5.2015 160.215 € und ist damit 14.899 € höher, als am 21.2./4.3.2014 vereinbart.
Es wird daher die Zahlung einer 4. Rate in Höhe von 14.899 €
vereinbart.
Die 4. Rate wird in
2015 fällig.
§ 2
Pflichten des
WBV
Der WBV verpflichtet
sich, die nötige Erhöhung der Fördermittel so schnell wie möglich einzuwerben
und abzurufen
§ 3
Schlussbestimmungen
Alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben bestehen.
Gelbensande,
Rostock,
Lutz Koppenhöle Manfred Labitzke Heike Just Hartmut Thies
Bürgermeister 1. Stellvertreter Geschäftsführerin
Verbandsvorsteher
Gemeinde Gelbensande
Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste