Sitzung: 11.06.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, zur
Finanzierung des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes „Schöpfwerksneubau
Hirschburg am Körkwitzer Bach“, die folgende Vereinbarung mit dem Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ zu schließen. Der Bürgermeister und sein
Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung mit den kursiv
dargestellten Änderungen, Ergänzungen und Streichungen zu unterzeichnen. Die
Finanzierung der 1. Rate gemäß Vereinbarung in Höhe von 16.416,00 Euro erfolgt
aus den liquiden Mitteln der Gemeinde. Die Mittel für die 2. und 3. Rate sowie
für die Abschreibungen werden in den Folgejahren in den Haushalt eingestellt.
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde Gelbensande,
vertreten durch
den Bürgermeister Herrn Lutz Koppenhöle und
dem ersten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke
- im
Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten durch
die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut
Thies
- im Folgenden WBV genannt -
über die Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des
Projektes
„Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“
Präambel
Der WBV hat vor, für die Maßnahme „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“ Fördermittel auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF)“ beim StALU Vorpommern-Rügen zu beantragen.
Die Fördersumme beträgt 80% der förderfähigen Bruttokosten.
Träger der Maßnahme, Bauherr und Zuwendungsempfänger ist der WBV.
§ 1
Rechtsgrundlagen
(1) Der WBV ist für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zuständig. Dazu gehört gemäß § 62 LWaG (Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992, GVOBI.M-V S. 669, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2010, GVOBI. M-V S.101) auch die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Eine solche Anlage ist das Schöpfwerk Hirschburg.
(2) Das Schöpfwerk Hirschburg beschafft die Vorflut für Ribnitz-Damgarten, Gelbensande, Dierhagen und Graal-Müritz.
(3) Die Gemeinden als Mitglieder im WBV sind gemäß § 28 Absatz 1 WVG (Wasserverbandsgesetz vom 12. Februar 1991, BGBl. I S. 405, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578) verpflichtet, dem Verband die Verbandsbeiträge zu leisten, die der Verband benötigt, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen.
§ 2
Vereinbarungsgegenstand
Vereinbarungsgegenstand sind die Übergabe und Verwendung von Eigenmitteln für das Vorhaben „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“.
§ 3 Grundlagen der Vereinbarung
Die Grobkostenschätzung des WBV über 400.000 € gilt als erste Grundlage dieser Vereinbarung.
§ 4 Gesamtfinanzierung der Maßnahme
Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzungen des WBV.
Die Gemeinde behält sich vor, eine Kofinanzierung des Eigenanteils beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderbedarfszuweisung) zu stellen.
TABELLE
Wann |
Kosten gesamt |
Brutto-kosten |
Fördermittel (80%) |
Eigenanteil (20%) |
|
2015 |
Planungskosten/Projekt-steuerung |
30.000 € |
24.000 € |
6.000 € |
|
2016 |
Planungskosten/Projekt-steuerung |
20.000 € |
16.000 € |
4.000 € |
|
Bau SW
Hirschburg |
50.000 € |
40.000 € |
10.000 € |
||
2017 |
Bau SW
Hirschburg |
300.000 € |
240.000 € |
60.000 € |
|
Gesamt |
400.000 € |
320.000 € |
80.000 € |
||
|
Anteil (ohne FöMi) nutzungsartenbezogen aufgeteilt |
|
||||||||
Gesamt-kosten |
Ribnitz-Damgarten |
Gelben-sande |
Dierhagen |
Graal-Müritz |
|
|||||
|
43,06% |
54,72% |
1,90% |
0,32% |
|
|||||
30.000 € |
12.918 € |
16.416 € |
570 € |
96 € |
|
|||||
20.000 € |
8.612 € |
10.944 € |
380 € |
64 € |
|
|||||
200.000 € |
86.120 € |
109.440 € |
3.800 € |
640 € |
|
|||||
150.000 € |
64.590 € |
82.080 € |
2.850 € |
480 € |
|
|||||
400.000 € |
172.240 € |
218.880 € |
7.600 € |
1.280 € |
|
|||||
|
||||||||||
|
Eigenanteil (mit Fömi) nutzungsartenbezogen aufgeteilt |
|||||||||
Eigenanteil 20% |
Ribnitz-Damgarten |
Gelben-sande |
Dierhagen |
Graal-Müritz |
||||||
|
43,06% |
54,72% |
1,90% |
0,32% |
||||||
6.000 € |
2.584 € |
3.283 € |
114 € |
19 € |
||||||
4.000 € |
1.722 € |
2.189 € |
76 € |
13 € |
||||||
10.000 € |
4.306 € |
5.472 € |
190 € |
32 € |
||||||
60.000 € |
25.836 € |
32.832 € |
1.140 € |
192 € |
||||||
80.000 € |
34.448 € |
43.776 € |
1.520 € |
256 € |
||||||
|
§5 Vorfinanzierung
Die Gemeinde zahlt den Eigenanteil, die Kosten für die Fördermittel werden über Kassenkredite vorfinanziert. Die Kosten für den Kassenkredit betragen 2,2%. Die entstandenen Zinsen erhöhen dann den Eigenanteil. Die Zinsen sind nicht förderfähig.
Die Raten zur Auszahlung des Eigenanteils sind dann die folgenden:
1. Rate: 16.416 € nach Abschluss der Vereinbarung (zur Finanzierung der Planung)
2. Rate: 27.360 € 2016 - (Differenz aus Eigenanteil und 1. Rate = 43.776 € -16.416 €)
3. Rate: 3.210 € 2017 - (Zinsen)
Die Auszahlung der finanziellen Mittel der 2. und 3. Rate erfolgt in
den jeweiligen Haushaltsjahren frühestens nach in Kraft treten der
Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande.
Die Mehrkosten betragen bei einer Kreditlaufzeit max. 10 Monate:
Für die Inanspruchnahme 2016/2017 (bezogen auf die Finanzierungslücke in Höhe von 175.104 € € für den Schöpfwerksneubau) max. 3.210 €.
Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des WBV und werden nach Fördermittelbereitstellung mit diesen verrechnet.
Wasser- und Bodenverband
Deutsche Kreditbank AG
BIC BYLADEM1001
Zahlungsgrund SW Hirschburg
Nach Eingang der Zuwendungen wird der WBV diese binnen 14 Tagen an die Gemeinde zurückzahlen.
§ 6 Durchführung der Maßnahme
Die Erteilung der Aufträge für die Überwachung der planerischen Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, die örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung erfolgen durch den WBV.
§ 7 Pflichten des WBV
Der WBV ist verantwortlich für
den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Zuwendungen und Eigenmittel
sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde als
Eigenanteilgeber.
Der WBV verpflichtet sich, die nötigen Fördermittel im Rahmen dieser
Baumaßnahme so schnell wie möglich abzurufen, um die finanzielle Belastung der
Gemeinde während der Zwischenfinanzierung so gering wie möglich zu halten.
§ 8 Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach
ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden
Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und
Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.
Gelbensande,
Rostock,
Lutz Koppenhöle Manfred Labitzke Heike Just Hartmut Thies
Bürgermeister 1. Stellvertreter Geschäftsführerin
Verbandsvorsteher
Gemeinde Gelbensande Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“