Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, zur Finanzierung des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“, die folgende Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ zu schließen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung mit den kursiv dargestellten Änderungen, Ergänzungen und Streichungen zu unterzeichnen. Die Finanzierung der 1. Rate gemäß Vereinbarung in Höhe von 16.416,00 Euro erfolgt aus den liquiden Mitteln der Gemeinde. Die Mittel für die 2. und 3. Rate sowie für die Abschreibungen werden in den Folgejahren in den Haushalt eingestellt.

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Gelbensande,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Lutz Koppenhöle und dem ersten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke

 

 

-       im Folgenden Gemeinde genannt  -

und 

 

dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“

Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A

18146 Rostock

 

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies

-       im Folgenden WBV genannt -

 

 

 

über die Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes

„Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“

 

Präambel

Der WBV hat vor, für die Maßnahme „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“ Fördermittel auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF)“ beim StALU Vorpommern-Rügen zu beantragen.

 

Die Fördersumme beträgt 80% der förderfähigen Bruttokosten.

 

Träger der Maßnahme, Bauherr und Zuwendungsempfänger ist der WBV.

§ 1

Rechtsgrundlagen

(1) Der WBV ist für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zuständig. Dazu gehört gemäß § 62 LWaG (Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992, GVOBI.M-V S. 669, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2010, GVOBI. M-V S.101) auch die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Eine solche Anlage ist das Schöpfwerk Hirschburg.

(2) Das Schöpfwerk Hirschburg beschafft die Vorflut für Ribnitz-Damgarten, Gelbensande, Dierhagen und Graal-Müritz.

(3) Die Gemeinden als Mitglieder im WBV sind gemäß § 28 Absatz 1 WVG (Wasserverbandsgesetz vom 12. Februar 1991, BGBl. I S. 405, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578) verpflichtet, dem Verband die Verbandsbeiträge zu leisten, die der Verband benötigt, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

§ 2

Vereinbarungsgegenstand

Vereinbarungsgegenstand sind die Übergabe und Verwendung von Eigenmitteln für das Vorhaben „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“.

§ 3 Grundlagen der Vereinbarung

Die Grobkostenschätzung des WBV über 400.000 € gilt als erste Grundlage dieser Vereinbarung.

§ 4 Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzungen des WBV.

 

Die Gemeinde behält sich vor, eine Kofinanzierung des Eigenanteils beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderbedarfszuweisung) zu stellen.

TABELLE

Wann

Kosten gesamt

Brutto-kosten

Fördermittel (80%)

Eigenanteil (20%)

2015

Planungskosten/Projekt-steuerung

30.000 €

24.000 €

6.000 €

2016

Planungskosten/Projekt-steuerung

20.000 €

16.000 €

4.000 €

Bau SW Hirschburg

50.000 €

40.000 €

10.000 €

2017

Bau SW Hirschburg

300.000 €

240.000 €

60.000 €

Gesamt

400.000 €

320.000 €

80.000 €

 

 

Anteil (ohne FöMi) nutzungsartenbezogen aufgeteilt

 

Gesamt-kosten

Ribnitz-Damgarten

Gelben-sande

Dierhagen

Graal-Müritz

 

 

43,06%

54,72%

1,90%

0,32%

 

30.000 €

12.918 €

16.416 €

570 €

96 €

 

20.000 €

8.612 €

10.944 €

380 €

64 €

 

200.000 €

86.120 €

109.440 €

3.800 €

640 €

 

150.000 €

64.590 €

82.080 €

2.850 €

480 €

 

400.000 €

172.240 €

218.880 €

7.600 €

1.280 €

 

 

 

Eigenanteil (mit Fömi) nutzungsartenbezogen aufgeteilt

Eigenanteil 20%

Ribnitz-Damgarten

Gelben-sande

Dierhagen

Graal-Müritz

 

43,06%

54,72%

1,90%

0,32%

6.000 €

2.584 €

3.283 €

114 €

19 €

4.000 €

1.722 €

2.189 €

76 €

13 €

10.000 €

4.306 €

5.472 €

190 €

32 €

60.000 €

25.836 €

32.832 €

1.140 €

192 €

80.000 €

34.448 €

43.776 €

1.520 €

256 €

 

 

§5 Vorfinanzierung

Die Gemeinde zahlt den Eigenanteil, die Kosten für die Fördermittel werden über Kassenkredite vorfinanziert. Die Kosten für den Kassenkredit betragen 2,2%. Die entstandenen Zinsen erhöhen dann den Eigenanteil. Die Zinsen sind nicht förderfähig.

 

Die Raten zur Auszahlung des Eigenanteils sind dann die folgenden:

 

1. Rate:                16.416 € nach Abschluss der Vereinbarung         (zur Finanzierung der Planung)

2. Rate:                27.360 € 2016 - (Differenz aus Eigenanteil und 1. Rate = 43.776 € -16.416 €)

3. Rate:                3.210 €  2017 - (Zinsen)

 

Die Auszahlung der finanziellen Mittel der 2. und 3. Rate erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren frühestens nach in Kraft treten der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande.

 

Die Mehrkosten betragen bei einer Kreditlaufzeit  max. 10 Monate:

Für die Inanspruchnahme 2016/2017 (bezogen auf die Finanzierungslücke in Höhe von 175.104 € € für den Schöpfwerksneubau)  max. 3.210 €.

 

Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des WBV und werden nach Fördermittelbereitstellung mit diesen verrechnet.

 

Wasser- und Bodenverband

Deutsche Kreditbank AG

BIC                                               BYLADEM1001

IBAN                          IBAN DE58 1203 0000 0000 1064 68

Zahlungsgrund SW Hirschburg

 

Nach Eingang der Zuwendungen wird der WBV diese binnen 14 Tagen an die Gemeinde zurückzahlen.

§ 6 Durchführung der Maßnahme

Die Erteilung der Aufträge für die Überwachung der planerischen Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, die örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung erfolgen durch den WBV.

§ 7 Pflichten des WBV

Der WBV ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Zuwendungen und Eigenmittel sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde als Eigenanteilgeber.

Der WBV verpflichtet sich, die nötigen Fördermittel im Rahmen dieser Baumaßnahme so schnell wie möglich abzurufen, um die finanzielle Belastung der Gemeinde während der Zwischenfinanzierung so gering wie möglich zu halten.

§ 8 Ausfertigungen

Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.

§ 9 Schlussbestimmungen

Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.

 

 

 

 

Gelbensande,                                                       Rostock,

 

 

 

 


Lutz Koppenhöle    Manfred Labitzke                                  Heike Just                           Hartmut Thies

Bürgermeister        1. Stellvertreter                                        Geschäftsführerin Verbandsvorsteher

 

Gemeinde Gelbensande                                                                Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“