Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, die Voranfrage zum Neubau einer Lagerhalle (ca. L 40 x B 24 m) neben den bestehenden Garagen auf einer Teilfläche des Flurstückes 16 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (3) BauGB ab, da die Lagerhalle und deren Nutzungszweck den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht und die Erschließung nicht gesichert werden kann.

Eine direkte Erschließung über den vorgelagerten Parkplatz ist nicht möglich. Die Erschließung über die Zufahrt des gemeindeeigenen Garagenkomplexes und deren Fahrgasse kann für die Benutzung der im Antrag benannten großen Fahrzeuge nicht sichergestellt werden..