Sitzung: 04.06.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der
Voranfrage:
Kann ein Einfamilienhaus bzw. Bungalow gebaut
werden? Wäre auch ein Haus in Stadtvillastil zulässig? Wie kann die
Grundstückszufahrt geregelt werden (Bordsteinkante, Bushaltestelle?
Bauort: Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstück
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aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB das gemeindliche Einvernehmen für ein Einfamilienhaus und einem Wohnhaus
im Bungalowstil zu erteilen.
Der Errichtung eines Wohnhauses im Stil einer
Stadtvilla gemäß den eingereichten Unterlagen, stimmt die Gemeinde Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ebenfalls zu, wenn die
Firsthöhe der Stadtvilla die Firsthöhen der im Umfeld vorhandenen Wohngebäude
nicht überschreitet.
Hinsichtlich der Fragestellung zur Regelung der
Grundstückszufahrt gibt es aus Sicht der Gemeinde Bentwisch keine Belange, die
gegen das Anlegen einer Auffahrt sprechen.
Es wird empfohlen, dass durch die
Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme vom Amt für Straßenbau und Verkehr des
Landkreises Rostock und des Busunternehmen Rebus eingeholt werden sollte, um
die entsprechenden Belange abzuklären.