Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Kann ein Einfamilienhaus bzw. Bungalow gebaut werden? Wäre auch ein Haus in Stadtvillastil zulässig? Wie kann die Grundstückszufahrt geregelt werden (Bordsteinkante, Bushaltestelle?

Bauort: Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstück 28

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen für ein Einfamilienhaus und einem Wohnhaus im Bungalowstil zu erteilen.

Der Errichtung eines Wohnhauses im Stil einer Stadtvilla gemäß den eingereichten Unterlagen, stimmt die Gemeinde Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ebenfalls zu, wenn die Firsthöhe der Stadtvilla die Firsthöhen der im Umfeld vorhandenen Wohngebäude nicht überschreitet.

Hinsichtlich der Fragestellung zur Regelung der Grundstückszufahrt gibt es aus Sicht der Gemeinde Bentwisch keine Belange, die gegen das Anlegen einer Auffahrt sprechen.

Es wird empfohlen, dass durch die Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme vom Amt für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock und des Busunternehmen Rebus eingeholt werden sollte, um die entsprechenden Belange abzuklären.