Sitzung: 01.06.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB im
Rahmen des 1. Nachtrages zur Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen
für das Kaufhaus Stolz auf den Flurstücken 153/17, 158/6, 153/21a, Teil aus
153/54 und 158/10 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen hinsichtlich der Errichtung
bzw. Änderung der Position der Werbeanlagen Nr. 4, 5, 7, 9, 11 und 12 aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.
Die Errichtung der 6 Fahnenmasten wird aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB
abgelehnt.
Die Fahnenmasten sind im Bereich der im B-Plan
ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung Siedlungsgrün geplant.
Damit werden die Grundzüge der Planung berührt.
Des Weiteren stimmt die Gemeinde der Errichtung
der Fahnenmasten auf ihren Grundstücken, Flurstücke 153/54 und 153/18 der Flur
1 Gemarkung Rövershagen, als Eigentümer nicht zu.