Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB im Rahmen des 1. Nachtrages zur Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen für das Kaufhaus Stolz auf den Flurstücken 153/17, 158/6, 153/21a, Teil aus 153/54 und 158/10 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen hinsichtlich der Errichtung bzw. Änderung der Position der Werbeanlagen Nr. 4, 5, 7, 9, 11 und 12 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.

Die Errichtung der 6 Fahnenmasten wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB abgelehnt.

Die Fahnenmasten sind im Bereich der im B-Plan ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung Siedlungsgrün geplant. Damit werden die Grundzüge der Planung berührt.

Des Weiteren stimmt die Gemeinde der Errichtung der Fahnenmasten auf ihren Grundstücken, Flurstücke 153/54 und 153/18 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, als Eigentümer nicht zu.