Sitzung: 01.06.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen des § 67 LBauO M-V dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
1.3 "Elsterstrat“ hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze um 3,60 m mit
einem Doppelcarport auf dem Flurstück 163/116 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
nach § 31 (2) BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht und unter dem Grundsatz
der Gleichbehandlung zu.
Da die beantragte Überschreitung der GRZ von 0,4 auf 0,49 im Rahmen der
zulässigen Überschreitung (max. 0,6) gem. § 19 (4) BauNVO liegt, ist eine
Entscheidung der Gemeinde zu dieser beantragten Überschreitung nicht notwendig.