Sitzung: 01.06.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 hinsichtlich Überbauung
der Baugrenze durch die Giebelfläche an der Nord-Ostfassade des bereits
genehmigten Geschäftshauses um 0,99 m auf einer Länge von 10,24 m auf
Teilflächen der Flurstücke 158/10 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
nach § 31 BauGB zu.
Die Überschreitung der Baugrenzen erfolgt nur mit untergeordneten
Gebäudeteilen, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung
ist städtebaulich vertretbar und ist auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Mit der Zustimmung zur Befreiung stimmt die Gemeinde auch dem 1. Nachtrag
zur Baugenehmigung hinsichtlich der Änderung eines Teils der Nord-Ostfassade
auf den Flurstücken 158/10 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.