Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 hinsichtlich Überbauung der Baugrenze durch die Giebelfläche an der Nord-Ostfassade des bereits genehmigten Geschäftshauses um 0,99 m auf einer Länge von 10,24 m auf Teilflächen der Flurstücke 158/10 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach § 31 BauGB zu.

Die Überschreitung der Baugrenzen erfolgt nur mit untergeordneten Gebäudeteilen, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Mit der Zustimmung zur Befreiung stimmt die Gemeinde auch dem 1. Nachtrag zur Baugenehmigung hinsichtlich der Änderung eines Teils der Nord-Ostfassade auf den Flurstücken 158/10 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB zu.