Sitzung: 01.06.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, maximal 2 geschossig mit
Satteldach und einer Garage auf dem Flurstück 6/39 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen verbunden mit der Frage der Zulässigkeit des Anschlusses des
Grundstückes an den angrenzenden Wendehammer der Straßenanlage Buchenweg aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (3) 1 BauGB
ab.
Das Vorhaben widerspricht dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang.