Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, maximal 2 geschossig mit Satteldach und einer Garage auf dem Flurstück 6/39 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen verbunden mit der Frage der Zulässigkeit des Anschlusses des Grundstückes an den angrenzenden Wendehammer der Straßenanlage Buchenweg aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (3) 1 BauGB ab.

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang.