Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 144/8 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 35 (3) 1.und 7. ab.

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang und lässt die Erweiterung des vorhandenen Außenbereichssplitters befürchten.