Sitzung: 01.06.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 144/8 der
Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB in Verbindung mit § 35 (3) 1.und 7. ab.
Das Vorhaben widerspricht dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang und lässt die
Erweiterung des vorhandenen Außenbereichssplitters befürchten.