Sitzung: 27.04.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung
eines Wohnhauses (Flachbau) auf dem Flurstück 115/37 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.
Das Vorhaben widerspricht gem. § 35 (3) BauGB dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und würde eine Entwicklung der Wohnbebauung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich nach sich ziehen.