Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses (Flachbau) auf dem Flurstück 115/37 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.

Das Vorhaben widerspricht gem. § 35 (3) BauGB dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und würde eine Entwicklung der Wohnbebauung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich nach sich ziehen.