Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Erschließung des Gartenwegs an die Firma Peter Bauer & Co. Straßenbau OHG aus Kritzmow mit einer Bruttoangebotssumme von 203.202,57 €. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Gemeinde Bentwisch in Höhe von 125.700,00 € erfolgt in Höhe von 112.000,00 € aus dem Produktkonto 01/54100 78531 sowie in Höhe von 13.700,00 € aus liquiden Mitteln. Die Vorfinanzierung in Höhe von maximal 102.600,00 € für die Baulose 2-4 erfolgt mittels Bereitstellung weiterer liquider Mittel. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist die Straße schnellstmöglich, spätestens bis zum 31.03.2016, öffentlich zu widmen.

Die Mitglieder des Haupt – und Finanzausschusses Bentwisch beschließen hinsichtlich der Planung, Durchführung und Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen im Rahmen der Erweiterung öffentlicher Netze für den Gartenweg den Abschluss eines 3 – seitigen Vertrages laut beigefügtem Vertragsentwurf. Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter werden durch den Haupt – und Finanzausschuss ermächtigt, diesen Vertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch, der EURAWASSER Nord GmbH und dem Warnow -, Wasser – und Abwasserverband zu unterschreiben.

 

Vertragsentwurf

 

über die Planung, Durchführung und Finanzierung von

Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-Erschließungsmaßnahmen

im Rahmen der Erweiterung öffentlicher Netze für den Gartenweg in Bentwisch

 

zwischen dem

Warnow-Wasser- und Abwasserverband,

Körperschaft des öffentlichen Rechts,

-vertreten durch den Vorstand

dieser vertreten durch die Geschäftsführerin,

Frau Katja Gödke,

Carl-Hopp-Straße 1, 18069 Hansestadt Rostock

                                  -nachstehend „Verband“ genannt

 

und der

EURAWASSER Nord GmbH,

-vertreten durch

die Geschäftsführer, Herrn Robert Ristow und

Herrn Thomas Ronge-Leiding,

Carl-Hopp-Straße 1, 18069 Hansestadt Rostock

-nachstehend “EURAWASSER” bzw. “EWN” genannt –

 

und der

Gemeinde Bentwisch

-vertreten durch

die Bürgermeisterin, Frau Susanne Strübing und

den 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Ralf Will,

über das Amt Rostocker Heide,

Eichenallee 20, 18182 Gelbensande

-nachstehend „Gemeinde“ bzw. „Erschließungsträger“ genannt-

 

Vorbemerkung

 

Die Gemeinde plant den Straßenbau im Gartenweg in Bentwisch. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau soll der Gartenweg schmutz- und regenwasserseitig erschlossen und an den Eschenweg angebunden werden.

 

Die zu errichtende Regenwasserleitung leitet das Regenwasser von den befestigten und angeschlossenen Grundstücks- und Straßenflächen ab. Anlagen zur Straßenentwässerung sind Bestandteil der Straßenbaumaßnahme und werden von diesem Vertrag nur insofern erfasst, als es sich um gemeinsam für die Straßen- und Grundstücksentwässerung genutzte Anlagen oder Anlagenteile handelt. Soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart wird, bleibt jedoch die jeweilige Zuständigkeit für diese Anlagen von diesem Vertrag unberührt.

 

Die bereits vorhandene Trinkwasserleitung da 40x3,7 PEh wird durch eine Trinkwasserleitung DN 50 ersetzt und verbindet zukünftig im Ringschluss den Eschenweg mit der Goorstorfer Straße. Im Rahmen der Erweiterung öffentlicher Netze folgt der Verband den Bestrebungen der Gemeinde. Es werden Anschlussmöglichkeiten für bis zu neun Grundstücke geschaffen. Mit dieser Vereinbarung regeln die Parteien vornehmlich den Umfang der Beteiligung an den notwendigen Baukosten.

 

Zur Festlegung der Planung, Durchführung und Finanzierung der Erschließungsmaßnahme vereinbaren die Partner Folgendes:

 

1. Gegenstand des Vertrages

 

Gegenstand des Vertrages sind die Planung, Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme zur Erstellung und Übergabe/Übernahme der öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung der Grundstücke (Einschließlich der Grundstücksanschlüsse Schmutz- und Regenwasser) im Folgenden „Anlagen“ genannt (Übersichtsplan in Anlage 1).

Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen beziehen sich auf die „Anlagen“.

 

Zu errichtende Anlagen sind:

 

Los2 Schmutzwassserkanalisation (Hauptltg. DN 200 KG, Anschlussltg. DN 150 KG)

Los3 Regenwasserkanalisation (Hauptltg. DN 250 KG, Anschlussltg. DN 150 KG)

Los 4 Rekonstruktion Trinkwasserleitung (DN 50 PE Hauptltg., DN 25-40 PE Anschltg.)

 

Ist zur Herstellung der „Anlagen“ oder zur Baufeldfreimachung auch das Umverlegen oder Umschließen von vorhandenen Anlagen des Verbandes oder Dritter notwendig, so sind auch diese Baumaßnahmen Gegenstand des Vertrages und somit Bestandteil der „Anlagen“.

 

Die Herstellung von Hausanschlüssen für Trinkwasser ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, kann jedoch gesondert zwischen dem Erschließungsträger und der EURAWASSER vereinbart werden.

 

2. Verpflichtungen des Erschließungsträgers

 

Der Erschließungsträger verpflichtet sich die „Anlagen“ herzustellen bzw. herstellen zu lassen und hierfür,

 

(1) ein mit der EURAWASSER abgestimmtes, unabhängiges und qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen;

 

(2) die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die in diesem Rahmen technischen Vorschriften und Maßgaben der EURAWASSER bei der Planung und Durchführung einzuhalten;

 

(3) die Planungsentwürfe (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) der EURAWASSER zur Bestätigung vorzulegen und Änderungen, die von EURAWASSER aus technischer Sicht und rechtlich begründet gefordert werden, einzuarbeiten und erneut zur Bestätigung vorzulegen;

 

(4) die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen einzuholen;

 

(5) jeweils nach Abstimmung mit EURAWASSER und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Vergabeart und den –umfang festzulegen, die Erschließungsleistungen in Auftrag zu geben und mit der Baufirma eine Mängelbeseitigungsfrist nach BGTB von 5 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Übergabe einer Mängelbeseitigungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu vereinbaren,

 

(6) der EURAWASSER Kopien der Planungs- und Bauverträge zu überlassen;

 

(7) die bauvertragliche Abnahme der fertig gestellten „Anlagen“ gemeinsam mit dem Verband und der EURAWASSER vorzunehmen und der EURAWASSER zur Abnahme eine komplette Abnahmedokumentation incl. Bestandsplan entsprechend den EURAWASSER-Richtlinien zu übergeben;

 

(8) sämtliche Mängelbeseitigungsansprüche aus dem Vertrag mit der Baufirma sowie abzuleitende Ansprüche aus der Mängelbeseitigungsbürgschaft an die EURAWASSER abzutreten,

 

(9) die bau vertraglich abgenommenen und betriebsfertigen „Anlagen“ sofort, jedoch bis spätestens zum 31.03.2016 dem Verband mittels schriftlicher Erklärung (Anlage 2) kosten- und lastenfrei zu übereignen;

 

(10) die EURAWASSER und den Verband innerhalb der Frist zwischen der Übernahme der „Anlagen“ durch den Verband und endgültiger Herstellung der Erschließungsanlagen von Ansprüchen aus Schäden, die auf die provisorische Überdeckung bzw. Befestigung der „Anlagen“ oder auf das Baugeschehen zurückzuführen sind, freizustellen und erforderliche Schadensbehebungen nach vorheriger Abstimmung mit der EURAWASSER in Auftrag zu geben und zu finanzieren.

 

3. Verpflichtungen der EURAWASSER

 

Die EURAWASSER verpflichtet sich,

 

(1) die Planung und Durchführung der Baumaßnahme unabhängig von den Verpflichtungen anderer zur Überwachung der Bauarbeiten zu begleiten;

 

(2) die Abtretung der Mängelbeseitigungsansprüche entgegen zu nehmen sowie gegenüber den Bauunternehmen etwaige Mängelrügen geltend zu machen;

 

(3) zur Refinanzierung der Maßnahme an die Gemeinde nach folgender Aufteilung:

 

Laut ungeprüftem Submissionsergebnis vom 15. April 2015 sind folgende Brutto-Baukosten zu erwarten. Die Kostenverteilung stellt sich wie folgt dar:

 

Los 0 Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung              14.527,82 € anteilig

Los 1 Straßenbau                                                                           80.043,04 € 100 % Gemeinde

Los 2 Schmutzwasserkanalisation                                           29.895,98 € 100 % EWN

Los 3 Regenwasserkanalisation                                               47.286,61 € Aufteilung wie folgt

Los 3.1 Regenwasserhauptkanal                                             50 % EWN / 50 % Gemeinde

Los 3.2 RW-Grundstücksanschlüsse                                       100 % EWN

Los 3.3 Straßenabläufe und Anschlussltg.                           100 % Gemeinde_____________

Brutto-Gesamtbaukosten                                                         203.202,57 €

 

Das Los 0: Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung/Planung wird entsprechend der Anteile der Baulose an den Gesamtbaukosten zwischen der Gemeinde und EWN aufgeteilt. Grundlage der endgültigen Kostenteilung sind die geprüften Schlussrechnungen der Bauleistungen und der Baunebenleistungen (z.B. Planung und Baugrundsondierung).

 

(4) dem Erschließungsträger Abschläge auf fertiggestellte Teilleistungen zu zahlen;

 

(5) die „Anlagen“ nach ihrer Übernahme durch den Verband zu betreiben.

 

4. Verpflichtungen des Verbandes

 

Der Verband verpflichtet sich,

 

(1) die Planung und Ausführung des Vorhabens zu begleiten und die Vertragspartner zu unterstützen;

 

(2) die fertig gestellten und abgenommenen „Anlagen“ mit dem Tag der Endabnahme durch schriftliche Bestätigung der Übergabeerklärung (Anlage 2) in sein Eigentum und seine Verantwortung zu übernehmen, jedoch nicht vor Sicherstellung des Grundstückseigentums bzw. der Grundstücksnutzung gem. Pkt. 6 dieses Vertrages.

 

5. Löschwasser

 

Sofern zusätzliche Anlagen zur Bereitstellung von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz erforderlich und möglich sein, trägt der Erschließungsträger (ggf. anteilmäßig) die hierfür entstehenden Kosten. Die Unterhaltung der Feuerlöschanlagen wird gesondert zwischen Gemeinde und EURAWASSER vereinbart.

 

6. Grundstücke und Eigentum

 

Die Gemeinde gewährleistet, dass die für die Errichtung der „Anlagen“ erforderlichen, jetzt bzw. zukünftig dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstücke, Straßen, Wege und Plätze, sofern die Gemeinde Eigentümer ist, zur Verfügung gestellt werden.

Grundstücke für Kläranlagen, Druckstationen, Rückhaltebecken, Pumpwerke und andere technische Anlagen oder Gebäude sollen in den erforderlichen Abmessungen durch entsprechende notarielle Urkunden in das Eigentum des Verbandes übergehen. Ist hierfür ein Grundstückserwerb notwendig, trägt der Erschließungsträger die sich daraus ergebenden Aufwendungen, einschließlich Notarkosten. Er wird das Grundstück durch notarielle Urkunde unentgeltlich auf den Verband übertragen. Wird der Grundstückserwerb aus Gründen, die der Erschließungsträger nicht zu vertreten hat, nicht rechtskräftig, sind die erforderlichen Rechte an dem Grundstück durch Eintragung einer Dienstbarkeit auf Anforderung des Erschließungsträgers im Grundbuch zugunsten des Verbandes unentgeltlich sicherzustellen. Die Eintragung der Dienstbarkeit bewirkt der Erschließungsträger.

Ist die Verlegung von Leitungen über Grundstücke erforderlich, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder stehen die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde, so sichert der Erschließungsträger das Leitungsrecht unentgeltlich zugunsten des Verbandes durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.

 

7. Vertragsbeginn

 

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des letzten Vertragsschließenden.

 

8. Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die einvernehmliche Änderung der Anlage zu diesem Vertrag.

 

Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt zur Ausfüllung von etwaigen Lücken des Vertrages.

 

9. Anlagen

 

Die unter Pkt. 1 bezeichnete Anlage 1 und die unter den Punkten 2. (9) und 4. (2) bezeichnete Anlage 2 sind Bestandteil dieses Vertrages.

­

Rostock, den ………………………

 

……………………………………..                             …………………………………………

(Verband) Siegel/Unterschrift                  (EURAWASSER) Stempel/Unterschrift

 

…………………………………….

(Gemeinde) Siegel/Unterschrift

 

 

Anlage 1 – Lageplan

 

Anlage 2

 

Erklärung zur Übergabe/Übernahme

wasser- und abwasserwirtschaftlicher Anlagen

 

Grundlage: Vertrag über die Planung, Durchführung und Finanzierung Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungserschließungsmaßnahmen für die

 

Erweiterung öffentlicher Netze im Gartenweg Bentwisch

 

Übergebender:

 

Gemeinde Bentwisch

 

Übernehmender:

 

Warnow-Wasser- und Abwasserverband,

Körperschaft des öffentlichen Rechts,

 

Datum der Übernahme/Übergabe:

 

……………….

 

1. Der Übergebende übergibt die gemäß dem vorbezeichneten Erschließungsvertrag errichteten „Anlagen“ in das Eigentum des Übernehmenden, der diese annimmt.

 

2. Der Übergebende erklärt, dass sich die „Anlagen“ zum Zeitpunkt der Übergabe in seinem Eigentum befinden und frei von Rechten Dritter sind.

 

3. Der Übergebende erklärt, dass die „Anlagen“ im öffentlichen Verkehrsraum errichtet wurden, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt.

 

a) Zur Sicherung folgender Anlagenteile, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum verlegt wurden, sind nachfolgende Grunddienstbarkeitsbewilligungen an den Übernehmenden übergeben worden:

 

…………………

…………………

…………………

 

b) Folgende Grundstücke werden/sind durch notarielle Urkunde in das Eigentum des Übernehmenden übergehen/übergegangen:

 

………………..

………………..

………………..

 

Rostock, den                                                                    Rostock, den

 

…………………….                                                  ………………………

Gemeinde Bentwisch                                                  Verband