Sitzung: 04.05.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses als Betriebsleiterwohnung auf
dem Flurstück 84 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (2), in Verbindung mit § 35 (3) 1. und 7. ab.
Begründung:
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der in diesem Bereich, Fläche für Landwirtschaft ausweist und lässt die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten.