Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses als Betriebsleiterwohnung auf dem Flurstück 84 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2), in Verbindung mit § 35 (3) 1. und 7. ab.

Begründung:

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der in diesem Bereich, Fläche für Landwirtschaft ausweist und lässt die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten.